Wolf im Hunsrück bestätigt

Nach der DNA-Auswertung eines Schafrisses ist nun bestätigt, dass sich ein Wolf im vorderen Hunsrück aufgehalten hat. Dies ist der bislang erste Wolfsnachweis in der Region.

Erstmals wurde mittels einer DNA-Probe ein Wolf im Hunsrück nachgewiesen. Das Tier hat vermutlich in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ein Schaf in der Verbandsgemeinde Kastellaun gerissen. Der Riss wurde erst später gemeldet, so dass der Abstrich aus der Risswunde nicht frisch war. Eine DNA-Analyse durch das Senckenberg-Institut in Frankfurt ergab dennoch eindeutig: Es handelt sich um einen Wolf. Das Geschlecht des Tieres konnte nicht eindeutig ermittelt werden. Der Tierhalter enthält eine entsprechende Entschädigung für den Nutztierriss. Der letzte Riss durch einen Wolf in Rheinland-Pfalz erfolgte im Oktober 2019 im Westerwald.

Vermutlich lief der Wolf im Mai auch einem Jäger vor die Kamera. Mit seinem Smartphone filmte er das Tier in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, rund 20 Kilometer von dem Schafriss entfernt. Die Bildqualität reichte allerdings nicht aus, um eindeutig von einem Wolf sprechen zu können.

Ob sich der Wolf dauerhaft im Hunsrück aufhält, kann bislang nicht bestätigt werden. Dazu ist ein weiterer DNA-Nachweis binnen eines halben Jahres nötig. Der örtliche Großkarnivorenbeauftragte hält nun Ausschau nach Kotmaterial und hat eine Wildtierkamera installiert.

Bisher wurden sesshafte Wölfe nur im Westerwald nachgewiesen, darunter ein Wolfsrudel. Einzeltiere gab es unter anderem auch in der Pfalz sowie in Mainz, wo ein Wolf auf der Autobahn überfahren wurde. Insgesamt wurden seit 2012 zwölf Einzeltiere in ganz Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise hier veröffentlicht: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Was tun bei einem Wolfriss?

Bereits 2012 hat das Ministerium vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse außerhalb der Präventionsgebiete Westerwald und der Pufferzone Eifel werden stets zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden, auch wenn der Zaunschutz für die Weidetiere im Einzelfall unzureichend war. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306 – 911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die Stiftung Naturschutz und Umwelt (SNU) wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt. Wichtig ist es, den Kadaver möglichst nicht zu berühren und das weitere Vorgehen schnell mit den Beauftragten der Stiftung Naturschutz und Umwelt abzustimmen.

Wie kann ich einen Wolf melden?

Personen, die ein Foto eines vermeintlichen Wolfes aufgenommen haben oder Bilder aus einer Wildtierkamera erhalten haben, sollen diese mit einer genauen Ortsangabe an wolf(at)snu.rlp.de senden oder sich an die Wolfshotline (Tel. 06306-911199) wenden. Dabei sollte die Urheberin oder der Urheber für Rückfragen zur Verfügung stehen. Anschließend wird das Bildmaterial an die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in Trippstadt sowie an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geschickt. Die jeweiligen Wolfsexpertinnen und -experten beurteilen unabhängig voneinander, ob es sich bei dem fotografierten Tier um einen Wolf handelt. Liegen jeweils die Einschätzungen vor, prüft der oder die örtliche ehrenamtliche Großkarnivorenbeauftragte, ob der angegeben Ort tatsächlich so auffindbar ist und es sich nicht um eine Gehege-Aufnahme oder Ähnliches handelt.
Dort, wo Sichtungen von Wölfen gemeldet werden, werden von den Großkarnivoren-Beauftragten Wildtierkameras installiert, um weiteres Bildmaterial zu erhalten. Maßnahmen bei einem Aufeinandertreffen Mensch-Wolf und weitere Informationen zum Wolfs-Managementplan sind hier online abrufbar. https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/

 

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