Zoll überprüft Hotel- und Gaststättengewerbe und wird mehrfach fündig

Am Freitag, 08.06.2018  haben ca. 60 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Haupt-zollamts Koblenz im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe verdachtsunabhängig geprüft.

“Die Überprüfung hat gezeigt, dass sich die Zahl der festgestellten Vorgänge, die eine weitere Überprüfung erfordern, gegenüber der letzten Prüfung im November 2017, kaum verändert haben.”, so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.

Im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz wurden 374 Arbeitnehmer von 94 verschiedenen Unternehmen überprüft und 29 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden insgesamt 44 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Es handelt sich hierbei in 20 Fällen um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung und in neun Fällen um den Verdacht, dass gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wurde. Es wurden fünf Personen festgestellt, die nicht im Besitz einer erforderlichen Arbeitserlaubnis waren, bzw. denen eine Arbeitsaufnahme nicht gestattet ist.

In sieben Fällen wurde festgestellt, dass die Arbeitnehmer im Leistungsbezug waren und ihre Arbeitsaufnahme nicht, oder nicht in erforderlichem Umfang angezeigt haben.

 

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