Zur Erklärung Luxemburg als Risikogebiet durch das Robert Koch Institut

Mainz. Das Robert-Koch-Institut hat Luxemburg wegen steigender Corona-Fallzahlen zum Risikogebiet erklärt. Zu den Auswirkungen erklären die Gesundheitsministerin von Luxemburg Paulette Lenert und die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „Wir stehen im engen Kontakt bezüglich der konkreten Umsetzung der in Rheinland-Pfalz und Luxemburg bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und sehen keinen Grund für Grenzkontrollen zwischen beiden Ländern. Der europäische Gedanke ist in den Grenzregionen fest verwurzelt und gelebter Alltag.“

Für die Rechtslage in Rheinland-Pfalz macht es keinen Unterschied, ob ein Risikogebiet in Deutschland liegt oder ein anderer Staat der Europäischen Union betroffen ist. Wer aktuell aus Luxemburg einreist, muss sich grundsätzlich zunächst in Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt informieren. Die Quarantäneanordnung gilt nicht für Berufspendler, Einreisen aus medizinischen Gründen, oder bei einem sonstigen triftigen Reisegrund, dazu gehören zum Beispiel auch Prüfungen an der Universität. Für Menschen, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, gilt die Quarantäneanordnung auch dann nicht, wenn der Aufenthalt in Luxemburg weniger als 72 Stunden betragen hat. Sabine Bätzing-Lichtenthäler ergänzte: „Es gibt eine weitere wichtige Ausnahme: Wer einen negativen Coronatest hat, der nicht älter als 48 Stunden ist, muss nicht in Quarantäne“.

Gesundheitsministerin Paulette Lenert hat die Entscheidung der Bundesregierung, Luxemburg als Risikogebiet einzustufen bedauert: „Luxemburg hat in der EU bei weitem die höchste Pro-Kopf Zahl verdachtsunabhängiger Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus und hat ein hervorragend funktionierendes System der Kontaktnachverfolgung entworfen, welches eine frühzeitige Erkennung und Isolierung von Kranken und Krankheitsverdächtigen sicherstellt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den rheinland-pfälzischen Gesundheitsbehörden, insbesondere im Bereich der bereits funktionierenden grenzüberschreitenden Kontaktverfolgung, ist es möglich ein hohes Schutzniveau gegen die Weiterverbreitung des Coronavirus zu erreichen. Dies sollte erlauben die jetzt erfolgte Risikoeinstufung durch den Bund schnellstmöglich wieder aufzuheben.“

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