Eine neue Wohnung zu Corona Zeiten finden

(EAZ/eifelion)

Auch in ungewohnten Zeiten, die von einer Pandemie geplagt werden, bleibt die Nachfrage nach Wohnungen groß. Mietwohnungen sind ein knappes Gut. Durch den Ausbruch der Pandemie müssen zusätzlich zahlreiche Bauprojekte gestoppt werden, was weiteren Wohnraum aktuell nicht möglich macht. Für viele Suchende ist der Ausbruch des Covid19 ein herber Schicksalsschlag. Denn was zuvor schon eine schwierige Angelegenheit war, ist nun noch härter durchzuführen. Schließlich werden Besichtigungen in Gruppen vollkommen untersagt, was ein schnelles unkompliziertes Abwickeln mehrerer Besichtigungstermine in wenigen Tagen unmöglich macht. Lange Wartezeiten bis zu einem Termin lassen die Sorgen der Menschen wachsen.

(obs/rtl2)

Wie findet die Besichtigung statt?

In vielen großen Städten war es bisher gängige Praxis, zahlreiche Interessenten in Massenbesichtigungen abzuspeisen. Dies ist in Zeiten der Corona Pandemie nicht mehr möglich, denn es gilt Abstand zu wahren sich vor einer Ansteckung zu schützen und so wenig Kontakt wie möglich zu fremden Menschen zu haben. Doch wie verhält es sich in der aktuellen Phase mit der Wohnungsbesichtigung? Muss der Vermietende überhaupt einer Besichtigung zustimmen oder kann eine Online-Tour ebenfalls genügen?

Die virtuelle Raumführung

Die Vermietenden haben zwei Möglichkeiten, eine Besichtigung aktuell durchzuführen. Zum einen blüht die Online-Besichtigung auf. Bei dieser Variante können Sie eine zuvor aufgenommene Tour durch die Wohnräume anschauen. Hierbei geht es darum, die Interessenten herauszufiltern, welche sich wirklich für das Wohnobjekt interessieren. In vielen Fällen kann eine solche Video-Tour deutlich mehr Aufschluss über den Schnitt der Wohnung geben als eine Bildersammlung. Sprechen sich die Interessenten dann positiv für das Objekt aus, kann eine Besichtigung vor Ort vereinbart werden. Hierbei müssen jedoch strikte Auflagen eingehalten werden.
Achtung: Sie sollten eine Wohnung erst nach einer Besichtigung vor Ort mieten. Denn virtuelle Führungen können den ein oder anderen Makel unsichtbar machen.

Ein Treffen vor Ort unter Auflagen

Im ersten Schritt gilt es, wie an allen öffentlichen Orten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sicherlich hat jeder Mensch zur aktuellen Zeit eine Maske oder einen Schal zur Hand, der genutzt werden kann, um Mund und Nasenbereich abzudecken. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass Sie Höflichkeiten, wie das Händeschütteln vermeiden und einen gewissen Abstand wahren. Versuchen Sie, den Termin der Besichtigung so kurz und knapp wie möglich zu halten. Wenn sich Fragen ergeben, sollten diese in einem auf die Besichtigung folgenden Telefonat oder einem Video-Chat geklärt werden. Zudem sollten Sie nicht mit zu vielen Personen zur Besichtigung kommen. Familien sind gut beraten, wenn die Kinder bei Aufsichtspersonen bleiben können. So vermindert sich das Risiko einer Infektion weiterhin.

Gängige Praxis meiden

Nicht nur das Händeschütteln ist eine gängige Praxis, die es zu vermeiden gilt. Ebenso sollten Sie keine Dokumente vor Ort austauschen. Das Übergeben von Gegenständen, Papieren und Dokumenten birgt die Gefahr, dass sich Bakterien der Gegenpartei übertragen. Denn was auf dem Papier verbleibt, kann nicht gesehen werden. Daher sollten Sie Dokumente zuvor einscannen und per Mail oder Chatprogramm versenden. Zudem sollten Sie das Berühren von Gegenständen vermeiden. Der Vermietende oder der Zuständige für die Besichtigung sollte im Vorfeld alle Türen mit einem Handschuh öffnen. So wird das umfassende Berühren von Türklinken unterbunden.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen