EnEV regelt Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie gilt für alte sowie neue Häuser und regelt die Qualität ihrer Hüllflächen genau wie die der Anlagentechnik.

Mit dem energiepolitischen Ziel, den CO2-Ausstoß in Deutschland drastisch zu reduzieren, enthält die Verordnung dabei auch die Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen. So heißt es in § 10, dass alte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe unter gewissen Bedingungen nicht mehr betrieben werden dürfen. Das gilt grundsätzlich dann, wenn die Anlage bereits älter als 30 Jahre ist und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert.

Die Austauschpflicht betrifft demnach in erster Linie Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt. 

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