Nach 20 Jahren soll noch nicht Schluss sein beim Sonnenstrom!

DEN unterbreitet Petition für längere Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen sollte auch nach 20 Jahren weiter entrichtet werden, damit intakte, aber nicht mehr wirtschaftlich rentable Anlagen weiter in Betrieb bleiben und zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen können. Dies ist der Inhalt einer Petition, welche ein Mitglied des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. an den Deutschen Bundestag gerichtet hat. Das DEN unterstützt diese Eingabe.

Die Petition wurde jetzt unter dem Titel „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Verlängerung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen“ mit der ID 102934 veröffentlicht. Sie kann nun im Internet gelesen, diskutiert und unterstützt werden:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_11/_29/Petition_102934.html

Hier die Petition im Wortlaut:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Verlängerung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Mit der Petition soll eine Verlängerung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der Einspeisevergütung gemäß des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ausläuft, erreicht werden.

Begründung

Gemäß dem Vorhaben der Bundesregierung soll bis 2050 die Stromversorgung klimaneutral erfolgen. Dazu ist u. a. ein jährlicher Zubau von Photovoltaikanlagen von 15 – 20 GW erforderlich. Zurzeit beträgt der jährliche Zubau jedoch nur 3 GW (2018). Die Energiewende und die beabsichtigten Klimaschutzziele, die eine Limitierung der Erderwärmung beabsichtigen, rücken somit in ferne Zukunft.

Die Situation wird sogar noch verschärft, wenn ab 2020 bestehende PV-Anlagen aus der Einspeisevergütung fallen, und nicht alle Betreiber eine rentable Anschlussverwendung für ihre Anlage haben. In diesem Fall werden noch vollkommen intakte PV-Anlagen zurückgebaut und verschrottet werden.

Die Konsequenz wäre:

– weniger regenerativer Strom in unseren Netzen – was die Energiewende behindert

– dafür mehr Strom, der mit fossilen Rohstoffen gewonnen wird – was das Klimaerwärmung durch die zusätzliche CO2-Belastung begünstigt

– Entsorgungsbedarf alter, aber intakter PV-Module – die Materialien für Module, Kabel und Wechselrichter würden dabei nicht vollständig wiederverwertet werden, was nicht nachhaltig wäre.

Eine Verlängerung der Einspeisevergütung für einen gewissen Teil aller alten Anlagen (z. B. 50 %) um zunächst 10 Jahre, für einen Vergütungssatz, der ca. 3 ct über dem Marktpreis für Solarstrom an der Leipziger Börse läge (also ca. 6 ct), würde mit Sicherheit dazu beitragen, dass viele Anlagen bis zu einer Anlagengröße von beispielsweise 100 kWp weiterhin erfolgreich betrieben werden können, und somit zur Energiewende beitragen. Das soll unter der Voraussetzung geschehen, das der andere Teil der jeweiligen Anlage (50 %) im Zusammenhang mit der energetischen Ertüchtigung der eigenen Immobilie oder des eigenen Unternehmens – beispielsweise durch den Betrieb einer Wärmepumpe oder zur Verwendung als Haushaltsstrom bzw. als Strom für die Prozesstechnik in Betrieben oder den Betrieb von Elektrofahrzeugen genutzt wird.

Die Vorteile wären also:

– Klimaschutz durch mehr regenerativen Strom

– Umweltschutz durch Müllvermeidung

– Planungssicherheit für PV-Anlagenbetreiber

– effizientere Gebäude durch Verknüpfung der Altanlagen mit einem energetischen Konzept für die Immobilie (privat und industriell)

– Förderung der Elektromobilität auf regenerativer Basis

Auch für alte Biogasanlagen gibt es die Verlängerungsmöglichkeit der Einspeisevergütung. Die Idee könnte hier auf PV-Anlagen übertragen werden, mit dem Vorteil, dass Strom aus alten PV-Anlagen sogar billiger wäre als Strom aus alten Biogas-Anlagen.

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