Neue Rentenregelung für Ortsbürgermeister Anke Beilstein:
„Anschlag auf das Ehrenamt“ ?
„Bundesrecht muss kommunales Ehrenamt berücksichtigen“ ?
EIFEL@ZEITUNG Ausgabe 44. KW 2010 – Seite 21
Sehr geehrter Frau
MdL Anke Beilstein!
Mit einigem Erstaunen lese ich Ihre Ausführungen zu dem Ehrenamt, zu denen ich nachstehend einige Anmerkungen machen darf, weil Sie die unbezahlten Ehrenämter nicht von den bezahlten Ehrenämtern trennen:
1.) Vorweg folgendes, damit keine Missverständnisse entstehen: Es ist richtig und unbedingt notwendig. dass die Ortsbürgermeister eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit erhalten!
2.) Es muss aber auch gefragt werden dürfen, was ein Ehrenamt ist und wann ein Ehrenamt nicht mehr vorliegt?
3.) Inzwischen gibt es immer mehr unterschiedliche Ehrenämter:
1.) Wenn die Ehrenamtsperson auch noch eigenes
Geld in das Ehrenamt mitbringt.
2.) Wenn die Ehrenamtsperson das Ehrenamt völlig kostenlos übernimmt.
3.) Wenn die Ehrenamtsperson eine monatliche Aufwandsentschädigung Weiterlesen