Berlin (dpa) – Die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform verstoßen nach Ansicht einer Studie gegen die in der Verfassung verankerte Gesetzgebungskompetenz der Länder.
«Das Grundgesetz sieht weder für das Krankenhauswesen im Allgemeinen noch für die Krankenhausplanung im Besonderen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor», heißt es in dem 144-seitigen Rechtsgutachten, welches heute in Berlin vorgestellt werden soll. Verfasser der Studie ist Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg.
In Auftrag gegeben wurde die Ausarbeitung von den drei unionsgeführten Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie sollte die Verfassungsmäßigkeit der Expertenvorschläge untersuchen, welche die 17-köpfige Regierungskommission zur Krankenhausreform vorgelegt hatte. Weiterlesen