Rückgang der 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis: Allgemeinverfügung vom 8. April tritt außer Kraft

Bitburg. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung vom zurückliegenden Freitag, den 8. April außer Kraft gesetzt wird. Ab dem morgigen Dienstag, den 13. April gelten wieder die Maßnahmen, die für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 festgelegt wurden. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung wird nicht verlängert. Zurückgenommen wird die Vorgabe für Tankstellen und Lebensmittelmärkte, um 21 Uhr zu schließen. Außerdem darf der Einzelhandel je 40 qm Verkaufsfläche wieder einem Kunden Zugang gewähren. Weiterlesen

Corona-Fallzahlen im Eifelkreis 11.04.2021

7-Tage-Inzidenz Eifelkreis Bitburg-Prüm = 66,6 (Vortag: 64,6)

7-Tage-Inzidenz Rheinland-Pfalz = 109,0 (Vortag: 99,8)

Neue COVID-19-Fälle = 7

Positiv Getestete = 2769

Genesene = 2469

Verstorbene = 22

Aktuelle COVID-19-Fälle = 266

Anteil Virusmutationen = 64,9 %

Informationen zu den Impfungen im Eifelkreis sind im Internet abrufbar unter:

https://bitburg-pruem.de/link/impfzentrum. Für die Vergabe von Impfterminen und die Benachrichtigung der zu Impfenden ist das Land zuständig. Die Terminvergabe erfolgt über die Hotline des Landes unter Tel. 0800 / 5758100.

 

 

Corona-Fallzahlen im Eifelkreis 10.04.2021

7-Tage-Inzidenz Eifelkreis Bitburg-Prüm = 64,6 (Vortag: 89,8)

7-Tage-Inzidenz Rheinland-Pfalz = 99,8 (Vortag: 101,4)

Neue COVID-19-Fälle = 6

Positiv Getestete = 2762

Genesene = 2457

Verstorbene = 22

Aktuelle COVID-19-Fälle = 283

Anteil Virusmutationen = 62,4 %

 

Informationen zu den Impfungen im Eifelkreis sind im Internet abrufbar unter:

https://bitburg-pruem.de/link/impfzentrum. Für die Vergabe von Impfterminen und die Benachrichtigung der zu Impfenden ist das Land zuständig. Die Terminvergabe erfolgt über die Hotline des Landes unter Tel. 0800 / 5758100.

 

Landrat wehrt sich als Privatperson gegen angeordnete „Nächtliche Ausgangsbeschränkung“ der Landesregierung

Eheleute Petra und Dr. Joachim Streit

Bitburg. Die Eheleute Petra Streit und Dr. Joachim Streit haben als Privatpersonen Widerspruch gegen die für den Eifelkreis Bitburg-Prüm erteilten Ausgangsbeschränkungen eingelegt und das Verwaltungsgericht Trier angerufen.

Lesen Sie hierzu den “Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5VwGO”: Schriftverkehr

Weiterlesen

Vollsperrung der K 171 zwischen Weinsheim und Dausfeld

Weinsheim. Wegen Arbeiten an Stromleitungen muss die K 171 zwischen Weinsheim und der K 164 bei Dausfeld in der Zeit vom 08.04.2021 bis voraussichtlich 09.05.2021 für den Verkehr voll gesperrt werden. Aus Richtung Weinsheim wird eine Umleitung  über die K 179, B 410 bis Prüm-Dausfeld ausgeschildert (und umgekehrt).

Die Straßenverkehrsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

 

Erweiterung der Allgemeinverfügung für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre durch das Land ab Freitag, den 9. April

Die Kreisverwaltung wurde durch den Staatssekretär des Gesundheitsministeriums angewiesen, die Landesverordnung bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 vollständig und unverzüglich durchzusetzen. Ab Freitag, den 9. April gilt daher bis einschließlich Sonntag, den 11. April eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr.

Die Regelungen vom 6. April 2021 werden wie folgt erweitert:

Einzelhandel

Verkaufsstellen müssen spätestens ab 21:00 Uhr geschlossen sein.

Aufenthalt im öffentlichen Raum:

Das Verlassen einer im Eifelkreis Bitburg-Prüm gelegenen Wohnung sowie der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist täglich im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist der Aufenthalt im Eifelkreis Personen, die nicht dort sesshaft sind, ebenfalls untersagt.

Ausnahmen hiervon gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wie z.B. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch bei Ehegatten/ Lebenspartnern oder von Verwandten in gerader Linie, der Besuch von Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen oder die Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens.

Freizeit

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.

Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt.

 

 

Landrat Dr. Joachim Streit hält die erweiterten Maßnahmen, vor allem jedoch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Eifelkreis nicht als geeignet, um Infektionsherde einzudämmen: „Vorwiegend hat der Ausbruch in der Verbandsgemeinde Speicher in den vergangenen sieben Tagen zu dem enormen Anstieg der Fallzahlen geführt. Betrachtet man die übrigen Gebiete, würde die 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis unter 90 liegen. Als unterste Landesbehörde handeln wir jedoch im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz und sind daran gebunden, nun die Muster-Allgemeinverfügung vollständig durchzusetzen.“

 

Die Regelungen treten am 09.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft und gelten bis zum Ablauf des 11. April.

 

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 ist einsehbar unter:

https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

 

 

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 08.04.2021

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen