München (dpa) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs gestoppt. Grund ist, dass die frühere Bundesregierung der auserkorenen Richterin Anke Morsch nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht den Vorzug gab.
Das Bundesjustizministerium hat demnach «rechtsfehlerhaft» gehandelt. Drei unterlegene Bewerberberinnen und Bewerber für den Vizeposten am höchsten deutschen Steuergericht wären eigentlich besser qualifiziert gewesen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Weiterlesen