Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit wird verlängert

Berlin (dpa) – Firmen und Beschäftigte können wegen der andauernden Corona-Krise weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit erhalten.

Mit einer Verordnung des geschäftsführenden Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, die am Mittwoch das Kabinett passierte, wird die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Weiterlesen

3G-Regel am Arbeitsplatz tritt in Kraft

Berlin (dpa) – Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Zugang zu Betrieben sollen Beschäftigte dann nur noch bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich. Weiterlesen

Corona-Bekämpfungsverordnung Nummer 28 in Kraft

Mainz (dpa/lrs) – Wegen des sich rasch ausbreitenden Coronavirus und der angespannten Lage in den Krankenhäusern hat die Landesregierung eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie tritt an diesem Mittwoch in Kraft, am selben Tag wie das Bundesinfektionsschutzgesetz. Gleichzeitig sollen 8 von früher 32 Impfzentren in Rheinland-Pfalz wieder aufmachen, um Tempo ins Impfen zu bringen. Weiterlesen

Koblenzer Verkehrsbetriebe rechnen mit Ausfällen

Koblenz (dpa/lrs) – Wegen der Durchsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie wegen eines ungewöhnlich hohen Krankheitsstands halten die Koblenzer Verkehrsbetriebe Ausfälle im Buslinienverkehr für möglich. «Wir müssen damit rechnen, nicht alle Fahrdienste besetzen zu können», heißt es in einer Mitteilung der Verkehrsbetriebe vom Dienstag. Daher arbeite man an einem reduzierten Fahrplan, der vorsehe, möglichst viele Fahrten anzubieten.

Davon abgesehen habe die Gewerkschaft Verdi von kommendem Samstag an einen vierwöchige Dauerstreik im öffentlichen Personennahverkehr in Rheinland-Pfalz «angedroht». Hintergrund sind den Angaben zufolge aktuelle Tarifverhandlungen des privaten Verkehrsgewerbes (VAV). Weiterlesen

BASF: Zwei Stufen bei Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz

Ludwigshafen (dpa/lrs) – Der BASF-Konzern hat bei der Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz mit den Behörden in Rheinland-Pfalz und der Arbeitnehmervertretung eine zweistufige Lösung vereinbart. «Um 3G an einem Standort mit knapp 40.000 Mitarbeitenden und mehreren Tausend Mitarbeitenden von Partnerfirmen lückenlos nachweisen zu können, ist ein gewisser technischer Vorlauf erforderlich. Hieran arbeiten wir gerade», teilte ein Unternehmenssprecher am Dienstag mit. Weiterlesen

Arbeitsmarktforscher: Deutschland braucht mehr Zuwanderung

Nürnberg (dpa) – Deutschland tut sich einer Studie zufolge zunehmend schwerer, genügend Zuwanderer zu gewinnen. Die Bundesrepublik brauche jährlich 400 000, um die Zahl der Erwerbspersonen konstant zu halten, teilte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag mit. Das Statistische Bundesamt gab die Zahl der Nettozuwanderer für 2020 mit 208 586 an.

Aufgrund des demografischen Wandels werde die Zahl der Erwerbspersonen im Inland immer geringer – selbst wenn Frauen die Zahl ihrer Arbeitsstunden deutlich erhöhen würden und ältere Arbeitnehmer später in Rente gingen, würde die Zahl von derzeit 47 Millionen Menschen auf 38 Millionen sinken, wenn jährlich nur 100 000 Arbeitskräfte zuwanderten. Weiterlesen

3G am Arbeitsplatz und Homeoffice: Was ab Mittwoch gilt

Von Alexander Sturm, dpa 

Berlin (dpa) – Im Kampf gegen die Pandemie gelten ab Mittwoch auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. «Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene» heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte.

Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Neue Kontrollen 

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich. 

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Wirtschaftsverbände sehen viel Aufwand für Firmen. «Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen», sagt Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze Bürokratie.

Kritik von Datenschützern 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen» Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

«Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können», meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum – etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. «Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten», kritisiert Brink. Eine saubere Umsetzung bis Mittwoch sei nicht sinnvoll zu schaffen.

Schnelle Umsetzung

Auch Arbeitgeber beklagen die Fristen zur Einführung. «Binnen weniger Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarbeiter in der Produktion, nur schwer umsetzbar», meint etwa Kai Beckmann, Präsident des Bundesarbeitgeberverbands Chemie. «Wir wollen ja auch Staus an Werkstoren verhindern, die zu Infektionen führen könnten. Zugleich müssen Schichten in der Produktion vollständig besetzt sein»

Beckmann, Mitglied der Geschäftsleitung beim Chemie- und Pharmakonzern Merck, spricht von einer «Irrsinnskomplexität». Merck werde für 3G-Kontrollen eine eigene App haben, um den Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise Tests zu erfassen. BASF setzt zunächst auf eine Übergangsregelung, wie der Konzern dem Wirtschaftsmagazin «Capital» bestätigte. Bis Anfang Dezember würden Sicherheitsmitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten stichprobenartig an den Werkstoren kontrollieren.

Hürden im Alltag

Noch komplexer werden 3G-Kontrollen im Job, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden – etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagt Hans Peter Wollseifer vom Handwerksverband ZDH. «Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden» Angesichts der Hürden sprechen sich die Gebäudereinigungs- und Baubranche für 2G aus – also notfalls mit Impfpflicht am Arbeitsplatz.

Sanktionen 

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. «Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann», sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender «Bild Live», wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. «Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen»

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

 

 

 

Arbeitsmarktforscher: Deutschland braucht mehr Zuwanderung

Nürnberg (dpa) – Deutschland tut sich einer zufolge zunehmend schwerer, genügend Zuwanderer zu gewinnen.

Die Bundesrepublik brauche jährlich 400.000, um die Zahl der Erwerbspersonen konstant zu halten, teilte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit. Das Statistische Bundesamt gab die Zahl der Nettozuwanderer für 2020 mit 208.586 an. Weiterlesen

Bundeswehr und Impfung: Ausschuss will Duldungspflicht

Berlin (dpa) – Für Bundeswehrsoldaten soll der Schutz gegen das Coronavirus in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufgenommen werden.

Eine entsprechende Empfehlung hat ein Schlichtungsausschuss am Montag nach stundenlangen Verhandlungen gegeben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Verteidigungsministerium erfuhr. Die Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien traf damit eine Vorentscheidung in einem monatelangen Streit. Weiterlesen

Strengere Corona-Regeln für Pflegeeinrichtungen

Mainz (dpa/lrs) – Die Regeln für den Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus werden in Rheinland-Pfalz im Einklang mit den Beschlüssen von Bund und Ländern schärfer. «Wir wollen alles daran setzen, Infektionen von vulnerablen Menschen zu vermeiden», sagte Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) am Montag in Mainz. Nicht nur ungeimpfte, sondern auch geimpfte und genesene Mitarbeiter und Besucher müssen sich von Mittwoch an täglich testen. Weiterlesen

Sachsen schränkt weite Teile des öffentlichen Lebens ein

Dresden (dpa/sn) – Sachsen schränkt ab Montag angesichts der rasant steigenden Corona-Zahlen weite Teile des öffentlichen Lebens ein. Die verschärften Regeln gelten zunächst bis zum 12. Dezember.

Außer Bibliotheken müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken schließen. Abgesagt sind außerdem die Weihnachtsmärkte, Großveranstaltungen und andere Feste dürfen nicht stattfinden. Touristen dürfen nicht mehr übernachten und die Gastronomie darf nur noch zwischen 6.00 und 20.00 Uhr mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) öffnen. Weiterlesen

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