Schufa löscht alte Schulden von 250.000 Verbrauchern

Wiesbaden (dpa) – Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

«Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer», sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit) kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein. Weiterlesen

Kritik an Vorschlag zur Lockerung von Unfallflucht-Paragraf

Berlin (dpa) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich kritisch zu Überlegungen des Bundesjustizministeriums geäußert, wonach eine Unfallflucht ohne Personenschaden von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden könnte.

«Ich sehe die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloß ein Kavaliersdelikt», sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Auswirkungen für Geschädigte könnten gravierend sein – «gerade für Autobesitzer ohne Vollkaskoversicherung». Den «Westfälischen Nachrichten» sagte Mertens, eine Neuregelung würde Staatsanwaltschaften entlasten, aber «Bußgeldstellen belasten, weil sie Ordnungswidrigkeiten bearbeiten». Weiterlesen

Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Joga-Ashram

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen – nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.

Zu klären war vom Bundesarbeitsgericht, ob es sich dabei um eine religiöse Gemeinschaft handelt und ob die «Sevaka», die uneigennützige Dienste leisten, in einem Arbeitsverhältnis stehen und mehr als ein Taschengeld von nach Gerichtsangaben in der Regel 390 Euro monatlich erhalten müssen.

Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Ja, die Klägerin, eine langjährige «Sevaka», habe Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Das Urteil des Neunten Senats (9 AZR 253/22) kann erhebliche finanzielle Folgen für die bundesweite agierende Yoga-Gemeinschaft mit ihren nach eigenen Angaben 252 Sevakas haben.

Der Fall

Die Klägerin, Volljuristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen, war von 2012 bis 2020 Mitglied der Gemeinschaft. Die Vereinsmitglieder lebten laut Satzung «in spirituellen Gemeinschaften in alter indischer religiöser Ashram- und Klostertradition und widmen ihr Leben ganz der Übung und Verbreitung der Yoga-Lehren» – umschrieben die Richter den Fall. Die heute 42-Jährige hatte einen Vertrag mit dem Verein, der sie unter anderem zu Seva-Diensten verpflichtete.

Die Klägerin

Sie war nach eigenen Angaben wöchentlich 42 Stunden unter anderem in der Seminarplanung oder im Onlinemarketing eingesetzt. Als Sevaka war sie gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld. Die Frau pochte darauf, dass ihr für ihre geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zusteht – es geht ihr um mehr als 46 000 Euro seit 2027. Ihr Anwalt sagte zu dem Verein in der Verhandlung: «Wir haben ein aggressiv auf dem Yoga-Markt auftretendes Unternehmen, das wirtschaftliche Ziele verfolgt.» Und: «Yoga ist keine Religion.»

Das Urteil

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter mussten zunächst klären, ob der Verein mit vier Seminarhäusern (Ashram) an der Nordsee, im Westerwald, im Allgäu und im Teutoburger Wald im Sinne des Grundgesetzes eine Religionsgemeinschaft ist und damit einige Sonderrechte hat. «Was ist jetzt die Religion, die Weltanschauung?», frage der Vorsitzende Richter, Heinrich Kiel, den Anwalt des Vereins. In seinem Urteil sagte Kiel, der verklagte Yoga-Verein sei «weder eine Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes». Es fehle das erforderliche Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung.

Und: Die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. «Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen», so der Richter. Über dessen Höhe muss nun das Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandeln.

Reaktion der Yoga-Gemeinschaft

Der Yoga Vidya e.V bezeichnete das Urteil zu der Mindestlohnklage als irritierend. Es entspreche weder dem Selbstverständnis der Gemeinschaft «noch unserer Lebenswirklichkeit», erkläre die 2. Vorsitzende, Swami Nirgunananda (Siglinde Langer). Nach Vorlage der Urteilsbegründung solle geprüft werden, «ob wir uns gegen diese Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wehren».

Yoga Vidya sehe sich als weltanschauliche Lebensgemeinschaft und baue auf das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Die Gemeinschaft verwaltet sich – ähnlich wie christliche Klöster – selbst. Die Einnahmen aus gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren werden nach Angaben einer Sprecherin reinvestiert – in den Ausbau des Seminarprogramms oder den Betrieb der Gebäude.

Mutmaßlicher Reichsbürger im Hungerstreik

Landshut (dpa) – Ein im Hungerstreik befindliches mutmaßliches Mitglied der Reichsbürger-Szene bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof habe einen Antrag auf Haftprüfung abschlägig beschieden, sagte der Anwalt des früheren Bundeswehr-Offiziers.

Sein Mandant befinde sich seit 12. April im Hungerstreik und sei inzwischen in ein Krankenhaus verlegt worden, sagte Verteidiger Ralf Dalla Fini am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur und bestätigte damit Medienberichte. Er kündigte an, gegen den Beschluss vorgehen zu wollen. Weiterlesen

Ex-Audi-Chef Stadler verhandelt über Geständnis

München (dpa) – Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler verhandelt im Prozess um manipulierte Abgaswerte bei Dieselautos über ein Geständnis. Das Landgericht München hatte ihm bei einem umfassenden Geständnis eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht gestellt.

Die Staatsanwaltschaft «könnte damit leben», sofern Stadler eine Bewährungsauflage in Millionenhöhe zahlt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Auch Stadlers Verteidiger äußerten «grundsätzliches Interesse, das Verfahren zum Abschluss zu bringen». Für den Nachmittag sei ein weiteres Gespräch mit ihnen und der Staatsanwaltschaft geplant, sagte der Richter.

Nach vorläufiger Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten. Er hätte der Sache auf den Grund gehen und die Handelspartner informieren müssen. Stattdessen habe er den Verkauf der Autos weiter geduldet und sich damit des Betrugs durch Unterlassen schuldig gemacht. Weiterlesen

Mutmaßlich falsche Krankenschwester vor Gericht

Augsburg (dpa) – Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes an einem schwer kranken Patienten steht seit Dienstag eine mutmaßlich falsche Krankenschwester vor dem Augsburger Landgericht. Zu Beginn des Prozesses kündigte der Verteidiger der 42-Jährigen an, beim nächsten Verhandlungstag im Mai eine Erklärung für seine Mandantin abgeben zu wollen.

Fragen werde die Angeklagte aber nicht beantworten, sagte der Rechtsanwalt. Konkret wollte der Verteidiger sich noch nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Angeklagte soll dem Patienten im Februar 2022 eine Überdosis Insulin verabreicht haben. Er starb kurz darauf.

Laut Anklage soll sich die Frau mit falschen Dokumenten eine Stelle als Intensivkrankenpflegerin in einer Klinik erschlichen und einen Patienten mit einer Überdosis Insulin fast umgebracht haben. Die beschuldigte Deutsche sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Weiterlesen

Gericht weist Schadenersatz-Klage gegen Astrazeneca ab

Hof (dpa) – In einem Prozess um Schadenersatz wegen Beschwerden nach einer Corona-Impfung hat das Landgericht Hof eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca abgewiesen. Das sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung sei bereits am 3. Januar verkündet worden, die Klägerin habe danach Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg eingelegt. Der Zivilprozess dürfte zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland gehören. Weiterlesen

Buschmann prüft Umgang mit Unfallflucht ohne Personenschäden

Das Bundesjustizministerium erwägt einem Medienbericht zufolge, künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, würde dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände und die Landesjustizministerien verschickt hatte. «Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt», heißt es laut RND in dem Papier.

Eine Sprecherin des Ministeriums betonte jedoch auf Anfrage, die Überlegungen seien noch in einem frühen Stadium. Sie sagte: «Dem Bundesministerium der Justiz ist es wichtig, auch die Argumente relevanter Verbände in seine Erwägungen einzubeziehen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden.» Weiterlesen

Buschmann: Unfallflucht ohne Personenschäden keine Straftat

Berlin (dpa) – Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat behandeln.

Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, solle den Plänen zufolge nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt haben soll. «Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt», heiße es in dem Papier. Weiterlesen

Gericht prüft Klage von Altkanzler Schröder gegen Bundestag

Berlin (dpa) – Ein Jahr nachdem der Bundestag Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) Sonderrechte entzogen hat, befasst sich das Berliner Verwaltungsgericht mit dem Fall. Für den 4. Mai ist nach Gerichtsangaben eine Verhandlung zur Klage Schröders gegen den Beschluss bei der 2. Kammer angesetzt.

Der frühere Bundeskanzler verlangt vom Bundestag die Wiederherstellung seiner im Mai 2022 entzogenen Sonderrechte. Der 79-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Weiterlesen

Haftstrafe für dm-Erpresser rechtskräftig

Karlsruhe (dpa) – Das Urteil gegen einen Erpresser der Drogeriemarktkette dm – sieben Jahre Haft – ist rechtskräftig. «Es wurde keine Revision eingelegt», teilte eine Sprecherin des Karlsruher Landgerichts heute mit. Dem Urteil zufolge soll der Mann auch rund eine halbe Million Euro an das Unternehmen zahlen.

Das Gericht hatte den 53-Jährigen, der im September 2019 von dm mehrere Hunderttausend Euro in der Kryptowährung Bitcoin erpresst hat, vor mehr als einer Woche unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen