Juwelendiebstahl-Prozess in Dresden geht bis weit in Februar

Dresden (dpa) – Für den Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe am Dresdner Landgericht sind neue Termine für Februar bestimmt. Die Strafkammer plant mit zwei weiteren Verhandlungstagen am 20. und 24. Februar, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Verteidiger mehrerer geständiger Angeklagter hatten vergangene Woche überraschend für deren Befragung vorab einen schriftlichen Fragenkatalog verlangt, um diesen mit ihren Mandanten zu besprechen. Die Bereitschaft dazu resultiert aus einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung, nachdem der Großteil der Beute zurückgegeben worden war. Weiterlesen

Urteil: Amazon haftet nicht für sogenannte Affiliate-Links

Karlsruhe (dpa) – Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines «Partnerprogramms» zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Weiterlesen

Ermittlungen zu getötetem 14-Jährigen – viele Fragen offen

Wunstorf (dpa) – Nach dem Fund der Leiche eines 14-jährigen Jungen in Wunstorf bei Hannover sind für die Ermittler noch viele Fragen offen. «Was genau passiert ist, darüber ist bisher wenig bekannt», hieß es aus der Staatsanwaltschaft. Im Laufe des Tages sei die Obduktion in der Gerichtsmedizin geplant. «Das wird vermutlich eine Zeit lang dauern.»

Ein Haftbefehl gegen einen ebenfalls 14 Jahre alten Tatverdächtigen, welcher der Polizei gegenüber angegeben hatte, den Jungen getötet zu haben, liege bislang nicht vor. Der festgenommene Jugendliche solle aber in Kürze bei Gericht vorgeführt werden. Auch zum Motiv eines möglichen Tötungsdelikts gebe es keine näheren Erkenntnisse – man erhoffe sich hier möglichst rasch Klarheit durch die Vernehmungen. Weiterlesen

Vier Haftbefehle 2022 wegen Terminnöten aufgehoben

Saarbrücken (dpa/lrs) – Aufgrund von Terminierungsschwierigkeiten bei Großen Strafkammern des Landgerichts Saarbrücken sind 2022 nach Angaben der Landesregierung vier Haftbefehle aufgehoben worden. Gründe seien Terminnöte bei Verteidigern und Sachverständigen gewesen, teilte die saarländische Landesregierung auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Dagmar Heib und Jonas Reiter (beide CDU) mit. Laut Strafprozessordnung darf eine Untersuchungshaft nur in Ausnahmefällen länger als sechs Monate dauern.

Der Aufhebung der vier Haftbefehle liegen zwei Verfahren zugrunde. Einmal waren besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Hier wurden beide Angeklagte nach Beschlüssen des Saarländischen Oberlandesgericht vom Juni auf freien Fuß gesetzt, wie aus der Antwort hervorgeht. Weiterlesen

Wirecard-Prozess: Gericht lehnt Aussetzung ab

München (dpa) – Im Münchner Wirecard-Prozess hat das Gericht einen Stopp des Verfahrens um den größten deutschen Bilanzskandal seit 1945 abgelehnt. Die vierte Strafkammer des Landgerichts München I wies am Mittwoch die Aussetzungsanträge zurück, die sowohl die Verteidiger des Ex-Vorstandschefs Markus Braun als auch die Anwälte des früheren Wirecard-Chefbuchhalters gestellt hatten.

Gravierende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien sehen die Richter nicht, wie der Vorsitzende Markus Födisch am zehnten Prozesstag erläuterte. Eine «effektive Verteidigung» sei nicht beeinträchtigt. Weiterlesen

Gewalttod von Mann in der Eifel: Zwei Verdächtige

Trier/Remscheid (dpa) – Nach der Tötung eines Mannes im Eifelort Hersdorf hat die Polizei zwei Tatverdächtige im nordrhein-westfälischen Remscheid festgenommen. Gegen die Männer im Alter von 20 und 26 Jahren sei am Mittwoch Haftbefehl erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit. Gegen sie bestehe der «dringende Tatverdacht» des gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier. Das 56 Jahre Opfer wurde in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar in seinem Haus getötet. Weiterlesen

Erzbistum München und Freising will sich Prozess stellen

Von Britta Schultejans, dpa

München/Traunstein/Garching (dpa) – Die katholische Kirche vor Gericht: Tragen hochrangige Kirchenmänner eine Mitschuld an einem Missbrauchsfall? Steht einem Betroffenen Schmerzensgeld zu? Und Schadenersatz? Diese Fragen wird für das Erzbistum München und Freising nun kein Kirchengericht entscheiden, sondern ein weltliches. Die Diözese selbst hat den Weg dazu nun endgültig frei gemacht.

Denn nach der Klage eines Missbrauchsbetroffenen vor dem Landgericht Traunstein will sich das Bistum nicht auf Verjährung berufen. Die Erzdiözese «erhebt die Einrede der Verjährung nicht», teilt das Bistum am Mittwoch mit. Sie stelle sich dem Verfahren.

«Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden», heißt es in der Mitteilung weiter. «Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst.»

Kritiker, die eine rechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche vor der Justiz fordern, hatten befürchtet, das Bistum könnte sich auf Verjährung berufen und sich einem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein so entziehen.

Klägeranwalt wertet Klageerwiderung als Erfolg

Dass es dazu nun nicht kommt, macht Richard Kick, den Vorsitzenden des Betroffenenbeirats im Erzbistum, «glücklich», wie er der Deutschen Presse-Agentur sagt. Er spricht von einem großen, wichtigen Signal: «Das ist ein klares Statement.» Vor allem, dass die Kirche inzwischen Begriffe nutzt, die sie vorher mied wie der Teufel das Weihwasser, stimmt ihn positiv. «Schmerzensgeld und Schadenersatz, diesen Terminus hat man ja bislang nie benutzt», sagt Kick. Zwar hat die katholische Kirche auch bislang schon Geld für Opfer sexueller Gewalt gezahlt, dabei den Begriff Schmerzensgeld aber betont vermieden und von freiwilligen Anerkennungsleistungen gesprochen.

Klägeranwalt Andreas Schulz wertet die Klageerwiderung des Erzbistums als Erfolg: «Die Strategie des Klägers über die Feststellungsklage vor einem weltlichen Gericht war erfolgreich», sagt er der dpa. Aus seiner Sicht bedeutet eine «angemessene Entschädigung» mehr als das, was die Kirche bislang im Rahmen der kircheninternen Anerkennungsverfahren zahlt. Dabei liegt der Höchstbetrag in der Regel bei 50 000 Euro.

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der angibt, von dem verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Seine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Beschuldigte: den mutmaßlichen Täter, das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Versetzt trotz Missbrauchsvorwürfen

Der Geistliche war in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt worden, obwohl es zuvor Missbrauchsvorwürfe gegeben hatte. Selbst als der Mann nach weiteren Taten in Grafing bei München rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wurde er ein weiteres Mal versetzt: nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste – und der Pfarrer erneut Kinder missbrauchte.

Nach dem Tod Ratzingers, des emeritierten Papstes Benedikt XVI., ruht das Verfahren gegen diesen, bis ein Rechtsnachfolger bestimmt ist. Das Verfahren gegen die anderen drei Beklagten läuft unverändert weiter. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Andrea Titz berufen sich auch Priester H. und Kardinal Wetter nicht auf eine Verjährung. Wie sich der Rechtsnachfolger von Ratzinger positionieren will, ist unklar. Als Termin für die mündliche Verhandlung hat das Gericht den 28. März vorgeschlagen.

Die Initiative Sauerteig, die den Kläger auch finanziell unterstützt, zeigt sich «froh und erleichtert» über den bisherigen Gang der Dinge. Allerdings wäre alles andere für das Erzbistum womöglich auch kaum noch vermittelbar gewesen. Erst in der vergangenen Woche hatte der Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, in einer großen Pressekonferenz vorgestellt, was sein Bistum ein Jahr nach Vorstellung des großen Missbrauchsgutachtens gelernt und getan hat. Hätte die Diözese das Traunsteiner Gerichtsverfahren dann durch die Berufung auf eine Verjährung blockiert, hätte das wohl nicht nur unter Betroffenen Unverständnis ausgelöst.

Kirchenrechtler sieht Klagewelle auf die Kirche zurollen

Das gilt vor allem vor dem Hintergrund einer ähnlichen Schmerzensgeldklage in Köln. Dort fordert ein 62-Jähriger, der angibt, als Messdiener mehr als 300-mal von einem katholischen Priester missbraucht worden zu sein, 750.000 Euro. Das Erzbistum von Marx’ umstrittenem Kardinalskollegen Rainer Maria Woelki hatte sich in der Sache nicht auf Verjährung berufen.

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht nach den Entscheidungen der beiden reichen Erzbistümer nun allerdings eine Klagewelle auf die Kirche zurollen: Jetzt würden «viele Opfer sexualisierter Gewalt den staatlichen Klageweg einschlagen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Sollte es dazu kommen, sieht er vor allem ärmere Bistümer in finanzieller Bedrängnis: Eine Reihe von Bistümern werde «nicht lange in der Lage sein, die durch staatliche Gerichte verfügten Summen, die wie in Köln bis 800.000 Euro gehen können, zu bedienen, ohne nicht substanziell Vermögenswerte wie Immobilien veräußern zu müssen».

Weiterlesen

Die Pochers berichten vor Gericht über den Einbruch

Köln (dpa) – Moderatorin Amira Pocher (30) und ihr Mann, Komiker Oliver Pocher (44), haben vor dem Kölner Amtsgericht als Zeugen von einem Einbruch in einem einst von ihnen bewohnten Haus berichtet. Vor allem Amira Pocher sprach dabei über die Folgen, die der Vorfall für sie gehabt habe, nicht nur materiell. «Ich habe zwei kleine Kinder. Und ich habe seitdem auch keine ruhige Nacht mehr», sagte die 30-Jährige am Mittwoch im Zeugenstand. Der materielle Schaden, der entstanden sei, sei ihr mittlerweile «völlig wurscht». «Es ist diese Angst», sagte Pocher. Weiterlesen

Nach Vorfällen in Kita kritisiert Initiative Bistum Trier Kirche

Siershahn/Trier (dpa/lrs) – Nach unangemessenem Verhalten von Erzieherinnen gegenüber Kindern in einer katholischen Kita kämpft eine Initiative für die betroffene Familien um die Erstattung von Unkosten. «Es kann nicht sein, dass das Bistum Trier sich hier aus der Verantwortung stiehlt», sagte der Vorsitzende der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen mit Sitz in Siershahn (Westerwald), Johannes Heibel.

Die Eltern hätten in Folge der Vorfälle, die im Juni 2021 bekannt wurden, beruflich kürzer treten müssen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Zudem seien Therapien angefallen, die sich bis 2022 zogen, sagte Heibel der Deutschen Presse-Agentur. Nach grober Schätzung gehe es bei zwei betroffenen Familien um eine fünfstellige Summe. Für Heibel, der ehrenamtlich arbeitet, ist es «ein Skandal», dass der katholische Träger den Familien nicht wenigstens einen Teil der Unkosten erstattet. «Es geht ja nicht um Schmerzensgeld.» Weiterlesen

Nach Tod von Deutschem: Gericht prüft Kautionsanträge

Mbombela (dpa) – Vor dem Prozessstart im Fall eines getöteten Touristen aus Fulda muss das Gericht in Südafrika noch über Kautionsanträge von zwei Tatverdächtigen entscheiden. Das sagte eine Sprecherin der Nationalen Strafverfolgungsbehörde (NPA), Monica Nyuswa, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Die NPA hatte die Verschiebung des für Dienstag geplanten Prozessbeginns zunächst nicht bekannt gegeben. Die Männer im Alter zwischen 25 und 38 Jahren erschienen nach Angaben der NPA am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht in der kleinen Stadt Kabokweni im Nordosten des Landes. Das Gericht habe die mutmaßlichen Täter aber nicht verhört, sondern eine Kautionsanhörung für zwei der Verdächtigen für den 16. Februar angeordnet, sagte Nyuswa. Die drei Tatverdächtigen befänden sich demnach bis dahin in Untersuchungshaft. Bei einem der drei Männer war ein Antrag auf Freilassung auf Kaution bereits vor einigen Wochen abgelehnt worden. Weiterlesen

Abmahnung gegen Hilfsmittel-Verbände

Bonn, 25. Januar 2023: Das Bundeskartellamt hat der Arbeitsgemeinschaft von Hilfsmittelverbänden (ARGE) seine vorläufigen Ermittlungsergebnisse im Verfahren wegen gemeinsamer Preisaufschläge zu Lasten der Krankenkassen zur Stellungnahme übersandt. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen