Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein

Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst Paypal wegen des Verdachts der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Anlass seien die in den Nutzungsbedingungen von Paypal für Deutschland festgelegten «Regeln zu Aufschlägen» und zur «Darstellung von Paypal», teilte die Wettbewerbsbehörde am Montag in Bonn mit.

«Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. «Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen», sagte er. Das Kartellamt werde jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukomme und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen seien, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten. Weiterlesen

Prozessbeginn gegen «Kinderzimmer-Dealer» in Leipzig

Leipzig (dpa) – Vor dem Landgericht Leipzig hat am Montag der Prozess gegen einen als «Kinderzimmer-Dealer» bekannten Leipziger begonnen. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit vier Mitangeklagten von April 2019 bis Januar 2021 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin, 2,5 Kilogramm Haschisch, zwei Kilogramm einer Partydroge, 500 Gramm Methamphetamin und 350 Gramm Kokain in und außerhalb von Deutschland verkauft zu haben. Der Gesamterlös des arbeitsteiligen und bandenmäßigen Verkaufs und Versands der Drogen soll der Staatsanwaltschaft zufolge bei über 94 000 Euro liegen.

Der Leipziger soll als Kopf der Bande agiert haben, erklärte die Staatsanwaltschaft bei Verlesung der Anklage. Bereits 2015 wurde er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. Damals hatte der heute 28-Jährige zugegeben, fast eine Tonne über das Darknet beschaffte Drogen über eine von ihm aufgebaute Online-Börse verkauft zu haben – verpackt und versendet aus dem heimischen Kinderzimmer in Leipzig. Weiterlesen

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen PayPal ein

Bonn, 23. Januar 2023: Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“. Weiterlesen

Strafanzeigen online erstatten: Ein Standard für elf Bundesländer

Wer Opfer von Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung wird, kann bei der Online-Wache der Polizei nun auch digital eine Strafanzeige erstatten. Seit Jahresbeginn werden elf Bundesländer die bisher in Kooperation betriebene Online-Wache aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz als bundesweite Online-Anzeige nutzen. Dem Freistaat Sachsen oblag es, als Verantwortlicher des Themenfeldes „Recht und Ordnung“ im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) die Leistung Online Anzeige als „Eine-für-Alle“-Lösung umzusetzen. Weiterlesen

Meldepflicht bei mangelnder Fahrtauglichkeit?

Von Maurice Arndt, dpa

Goslar (dpa) – Automobilverbände haben sich gegen eine Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen durch Ärzte ausgesprochen. Es gebe bereits in Ausnahmefällen Möglichkeiten für Ärzte, Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weiterzugeben, teilte etwa der Automobilclub von Deutschland (AVD) vor dem Verkehrsgerichtstag mit, bei dem das Thema besprochen wird. Der AVD betonte, dass es sich um ein sensibles Thema handele, «das in einer alternden Gesellschaft an Relevanz gewinnt».

Der Automobilclub ist somit gegen eine Änderung der bisherigen Rechtspraxis. Er befürwortete allerdings die Förderung regelmäßiger freiwilliger Seh- und Reaktionstests oder auch PKW-Sicherheitstrainings. Deren Ergebnisse müssten allerdings vertraulich bleiben, teilte der AVD mit.

Ohnehin hätten Ärztinnen und Ärzte bereits die Möglichkeit, fahrungeeignete Personen den Behörden zu melden, wenn sie «Gefahr in Verzug» feststellen. Der AVD bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1968. Demnach dürfen Ärzte in Ausnahmefällen die Schweigepflicht brechen. Dazu müssen sie zuerst den Patienten über seine Erkrankung und die damit verbundenen Gefahren des Autofahrens aufklären.

Untersuchungen zeigten zudem, dass viele ältere Autofahrer und Autofahrerinnen in der Lage seien, auftretende Leistungseinbußen auszugleichen – etwa durch vorsichtigeres Fahren oder Verzicht auf das Fahren bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter. «Es überrascht daher nicht, dass Senioren nach der Statistik am Verkehrsunfallgeschehen unterproportional beteiligt sind», hieß es.

Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht

Über das Thema sprechen Fachleute vom 25. bis 27. Januar beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Besonders im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag unter anderem auch die Themen Haftung von KI-gesteuerten Autos und Promillegrenzen bei E-Scootern. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) befürchtet, dass eine Meldepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stark gefährde und im Zweifel dazu führe, «dass diese eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung aus Angst vor dem Führerscheinverlust nicht offen schildern». Zudem gibt der ADAC zu bedenken, dass nicht jeder Befund eindeutig mit Blick auf die Fahreignung sei. Er plädiert deshalb für die Schaffung einer Stelle für verkehrsmedizinische Fragestellungen, bei der sich Patienten eine zweite Meinung einholen können.

«Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen»

Auch die Knüpfung der Fahrerlaubnis an regelmäßige Untersuchungen lehnt der Automobilclub ab. «Was sollte dabei geprüft werden? Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen», sagte der Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC, Markus Schäpe. Es müssten weitere Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen oder Reaktionsgeschwindigkeit komplex untersucht werden. Zudem seien etwa in Italien, wo es ein derartiges System gibt, Senioren nicht weniger an Unfällen beteiligt als in Deutschland.

Der Münchener Rechtsanwalt Michael Pießkalla, der zu dem Thema in Goslar referieren wird, meint, es sei schwer zu beurteilen, ab wann eine Meldepflicht gelten solle. «Letztlich kann es meines Erachtens nicht dem Ermessen des Arztes überlassen bleiben, welche Krankheitsbilder er meldet», sagte er.

Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sprach sich für eine Beratungsstelle aus, die Ärzte im konkreten Fall zur Seite stünde. Eine solche Stelle könne bei Ärztekammern angesiedelt werden.

Weiterlesen

Doppelmord von Mistelbach: Urteil erwartet

Bayreuth (dpa) – Vor etwa einem Jahr hatte die Polizei in einem Dorf bei Bayreuth zwei Leichen entdeckt: Ein Ärzte-Ehepaar war in seinem Schlafzimmer erstochen worden. Nun wird in dem Fall ein Urteil erwartet – angeklagt sind der Freund der ältesten Tochter und das Mädchen selbst.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, gemeinsam einen Tatplan gefasst zu haben. Motive: Streit und Hass. Am Montagvormittag will die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth ihr Urteil verkünden.

Die Öffentlichkeit ist dann wieder zugelassen – abgesehen vom Prozessauftakt im Oktober war hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Gründe waren die psychische Verfassung und das Alter der Angeklagten: Der Tatverdächtige, der laut Staatsanwaltschaft zugestochen hat, ist 19 Jahre alt. Die Tochter des toten Paares ist inzwischen 17 Jahre alt. Sie soll während der Tat ihre jüngeren Geschwister davon abgehalten haben, einzuschreiten oder Hilfe zu rufen. Weiterlesen

Geständnisse und Überraschungen im Prozess um Grünes Gewölbe

Dresden (dpa) – Drei Tage nach den ersten Geständnissen im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe haben sich am Dresdner Landgericht zwei weitere Angeklagte aus dem Remmo-Clan über ihre Anwälte erklärt – und auch Reue gezeigt. Ein 26-Jähriger räumte eine Beteiligung an dem Einbruch in das berühmte Museum ein, sei «zum Tatzeitpunkt dort gewesen». Er gab zu, auch über die Mauer gestiegen zu sein, habe dann aber vor dem Fenster «Schmiere» gestanden. «Ich hatte den Auftrag, das Diebesgut entgegenzunehmen.»

Weitere Angaben zum Geschehen könne er nicht machen, sein konkretes Erinnerungsvermögen sei getrübt, erklärte er. Er habe versucht, die Tat zu verdrängen, und es sei ihm nicht möglich, zur Aufklärung beizutragen. Was mit den Juwelen geschehen sei, habe er zu keiner Zeit gewusst. Er bereue sein Tun «zutiefst» und schäme sich, sagte er. «Ich will nur zu meiner Familie und meiner Freundin zurück und werde mich der gerechten Strafe stellen.» Weiterlesen

Scholz muss erneut vor «Cum-Ex»-Ausschuss»

Hamburg (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss ein drittes Mal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft (PUA) zum «Cum-Ex»-Skandal aussagen.

Auf Initiative von CDU und Linken wurde er vom Ausschuss erneut vorgeladen, wie die Obleute der Fraktionen, Richard Seelmaecker und Norbert Hackbusch, mitteilten. Sie bezweifeln die von Scholz in Bezug auf Treffen mit den Gesellschaftern der in den «Cum-Ex»-Skandal verwickelten Warburg Bank geltend gemachten Erinnerungslücken. Weiterlesen

NRW: Nach Anti-Terror-Einsatz – Brüder bleiben in U-Haft

Düsseldorf/Castrop-Rauxel (dpa) – Der Verdacht gegen die in Castrop-Rauxel festgenommenen mutmaßlichen Terror-Planer hat sich nach Ansicht der Ermittler weiter erhärtet.

Gegen den 32 Jahre alten Verdächtigen sei ein neuer Haftbefehl verkündet worden, der nunmehr auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat umfasst, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Bei seinem 25 Jahre alten Bruder sei ein entsprechender Haftbefehl beantragt worden, darüber werde wohl kommende Woche entschieden. Weiterlesen

Bestechung: Angeklagter Staatsanwalt gesteht vor Gericht

Von Sandra Trauner und Isabell Scheuplein, dpa

Frankfurt/Main (dpa) – Mit einem weitreichenden Schuldeingeständnis und persönlichsten Schilderungen hat ein in Frankfurt wegen Korruption angeklagter ehemaliger Oberstaatsanwalt die ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt. Am zweiten Prozesstag verlas der 55-Jährige mit stockender Stimme eine 19 Seiten lange Erklärung voller Reue. Er übernehme «trotz überaus düsterer Aussichten» für sein weiteres Leben «strafrechtlich und persönlich die Verantwortung».

Er habe vielen Unbeteiligten großen Schaden zugefügt, das Vertrauen von Vorgesetzten und Kollegen massiv missbraucht und dem Ansehen der hessischen Justiz schweren Schaden zugefügt. Er habe es nicht vermocht, das System der Schmiergeldzahlungen zu stoppen, sagte Alexander B. «Insofern kann ich der Staatsanwaltschaft fast dankbar sein, dass sie mich da rausgezogen hat.»

Der ehemalige Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen muss sich seit vergangener Woche selbst wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten. Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird.

Für die eigene Kindheit geschämt

Alexander B. schilderte seine traumatische Kindheit in prekären Verhältnissen: Der Vater habe ihn sexuell missbraucht. Die Mutter habe ihn direkt nach der Geburt in ein Kinderheim gegeben und mit zwei Jahren zurückgeholt. Seine Kindheit sei geprägt gewesen von Geldsorgen, der Überforderung seiner Mutter und der Alkoholsucht seines Vaters. Bis zu seiner Festnahme 2020 habe er mit niemandem darüber gesprochen, «weil ich mich geschämt habe».

Mit Fleiß und Disziplin habe er das Jurastudium abgeschlossen. Mit Arbeit habe er sich von seinen persönlichen Problemen ablenken wollen, sei «völlig ausgebrannt» gewesen. «Mein beruflicher Erfolg war mein einziger Lebensinhalt.»

Von 2002 an war der Angeklagte mit Ermittlungen zu Abrechnungsbetrug bei Ärzten betraut. Für die komplizierte Materie brauchte man Sachkundige, die zunächst einzeln und selbstständig arbeiteten. In der Hochphase seien bis zu 2000 Verfahren anhängig gewesen. Zusammen mit seinem Schulfreund – der nun mit ihm auf der Anklagebank sitzt – gründete der Angeklagte eine Firma, bei der die Sachverständigen angestellt waren.

Geld für Beziehung benötigt

B. gab zu, zuerst zu einem Drittel und später zu 60 Prozent am Gewinn dieses Unternehmens beteiligt gewesen zu sein, dabei habe er gewusst, «dass dieses Verhalten unzulässig ist». Hintergrund dieser «Unrechtsvereinbarung» sei seine neue Beziehung zu einer dieser Sachverständigen gewesen. Sie habe nicht mit Geld umgehen können und er sei nicht in der Lage gewesen, dem Einhalt zu gebieten.

Als ihre beiden Kinder aus erster Ehe bei dem Paar einzogen, seien die Kosten gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt haben er beschlossen, «sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen». Der Mitangeklagte Unternehmer habe ein Konto eingerichtet und ihm die Bankkarte dazu gegeben. Laut Anklage hob er davon jahrelang monatlich rund 3000 Euro ab.

Eine weitere Einnahmequelle erschloss sich der Angeklagte nach eigenem Bekunden bei einer Firma, die EDV-Gutachten erstellte. Mit dem Inhaber dieser Firma habe er sich über die ähnlich gelagerten persönlichen Probleme ausgetauscht. Bei einem Spaziergang habe man vereinbart, dass der Unternehmer für jedes von B. in Auftrag gegebene Gutachten diesem einen Euro zahle.

Von Partnerin angezeigt

Seine Partnerin sei dann psychisch krank geworden, er habe sich 2019 von ihr getrennt, die Kosten seien aber weitergelaufen. Diese Frau war es denn auch, die den damaligen Oberstaatsanwalt 2019 anzeigte.

Nach seiner Verhaftung 2020 habe er begonnen aufzuarbeiten, «weshalb ich derart gescheitert bin». Er wisse, dass seine Ausführungen als Ausflüchte gesehen werden können «und dass die juristische und die persönliche Aufarbeitung nur eine geringe Schnittmenge haben».

Auch den – neben gewerbsmäßiger Bestechlichkeit – zweiten Tatvorwurf der Steuerhinterziehung räumte er ein. Zum dritten Tatvorwurf, der erst später hinzugenommen wurde – schwere Untreue – will er sich später äußern. Am kommenden Mittwoch will auch der zweite Angeklagte aussagen, der mitangeklagte Unternehmer.

Weiterlesen

Krisenmanagement der ADD im Blickpunkt des Untersuchungsausschusses

Der Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe im Ahrtal hat sich am Freitag mit dem Krisenmanagement der Landesbehörde ADD befasst. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte zwei Tage nach der Flutwelle vom 14./15. Juli 2021 die Leitung des Katastrophenschutzes vom Landkreis Ahrweiler übernommen. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Kreisverwaltung seien zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einsatzfähig gewesen, sagte Fabian Schicker vom ADD-Katastrophenschutz. «Wir mussten ad hoc übernehmen.» Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen