Soli endet womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht

Von Carsten Hoefer, dpa

München (dpa) – Über ein Ende des Solidaritätszuschlags wird womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Die Entscheidung, ob eine Klage gegen die mittlerweile nur noch von Besserverdienenden bezahlte Abgabe dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe vorgelegt wird, will der Bundesfinanzhof in München am 30. Januar verkünden. Das sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling am Dienstag zum Abschluss der mündlichen Verhandlung. Eine Tendenz ließ der IX. Senat jedoch nicht erkennen.

Kläger sind Eheleute aus dem unterfränkischen Aschaffenburg, die mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler den ungeliebten Zuschlag zu Fall bringen wollen. Sie argumentieren, dass der Solidaritätsausgleich mittlerweile in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei.

Zum einen ist der ursprüngliche Zweck entfallen: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte.

Den Klägern geht es offensichtlich weniger ums Geld als ums Prinzip: In der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Nürnberg hatten sie zwar verloren, doch setzte das Finanzamt Aschaffenburg die Vorauszahlung für den Solidaritätszuschlag auf vierteljährlich 19 Euro herunter.

Keine gewöhnliche Steuer

Rechtlich betrachtet ist der Solidaritätszuschlag keine gewöhnliche Steuer, sondern eine «Ergänzungsabgabe», wie der Steuerrechtler Roman Seer als Vertreter der beiden Kläger erläuterte.

Ergänzungabgaben seien «Zwecksteuern» – entfalle der Zweck, müsste demnach auch die dazugehörige Abgabe entfallen, argumentierte der Leiter des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bochum. Diese Sichtweise haben in den vergangenen Jahren auch andere Steuerrechtler vertreten. Eine Sonderfinanzierung der neuen Länder gebe es seit Ende 2019 nicht mehr, sagte Seer. «Bund und Länder waren sich einig, dass es keinen Solidarpakt III geben soll.»

Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Koalition, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Worten Seers zahlen derzeit noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Solidaritätszuschlag. «Es ist in Wirklichkeit eine zusätzliche Einkommensteuer», sagte der Rechtsprofessor dazu.

Ist der Soli zweckentfremdet?

Der Bund der Steuerzahler warf der Ampel-Koalition vor, den Solidaritätszuschlag gänzlich zweckentfremdet zu haben: «Der Solidaritätszuschlag ist mittlerweile durch die Hintertür eine Reichensteuer geworden», sagte Präsident Reiner Holznagel nach der Verhandlung.

Mittlerweile hat sich auch die Position des Bundesfinanzministeriums geändert. Federführung bei der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags hatte bis Herbst 2021 der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Noch in Scholz’ Amtszeit als Minister war das Finanzministerium dem Rechtsstreit beigetreten. Das bedeutet, dass zunächst auch das Ministerium die Klage als unbegründet zurückweisen wollte.

Unter dem jetzigen Ressortchef Christian Lindner (FDP) hat das Finanzministerium seine Beteiligung an dem Verfahren jedoch zurückgezogen, wie BFH-Präsident Thesling sagte. Daraus lässt sich ablesen, dass Lindner nichts dagegen hätte, wenn der Solidaritätszuschlag schließlich höchstrichterlich gekippt werden sollte. Ob Lindner das mit Scholz abgesprochen hat oder die unter seinem Amtsvorgänger geltende Linie auf eigene Initiative änderte, spielte bei der Verhandlung keine Rolle.

Der IX. BFH-Senat hat sich offensichtlich bereits eine Meinung gebildet, deutete jedoch in keiner Hinsicht an, wie seine Entscheidung ausfallen könnte. Anders als bei mündlichen Verhandlungen üblich, stellten die Richter weder an die Kläger noch an das beklagte Finanzamt Aschaffenburg auch nur eine einzige Frage.

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Juwelenraub aus Grünem Gewölbe – Geständnis im Prozess

Dresden (dpa) – Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden hat einer der Angeklagten ein Geständnis abgelegt. «Ich war nicht nur in Dresden, sondern selbst in den Räumen des Grünen Gewölbes», sagte der 29-Jährige vor Gericht.

Sein Auftrag sei gewesen, mit einer nichtangeklagten Person durch das zuvor präparierte Fenster zu klettern, die Vitrine im Juwelenzimmer zu zerschlagen und Schmuckstücke zu stehlen, «weil ich kräftig bin und dazu bereit war». Weiterlesen

Tempolimit auf Autobahnen? – Klage in Karlsruhe erfolglos

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstoße, indem er kein Tempolimit einführe. Das hätten sie aber nicht ausreichend begründet, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. (Az. 1 BvR 2146/22)

Über ein Tempolimit, das infolge des Ukraine-Kriegs auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten. In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart. In vielen anderen europäischen Ländern darf man auf Autobahnen höchstens 130 oder 120 Kilometer pro Stunde fahren. Weiterlesen

25 Jahre nach Tod von Studentin hoffen Ermittler auf neue Hinweise

Eine Freiburger Studentin kommt 1997 von einem Wochenendtrip nicht zurück. Ihre Leiche wird auf einer Landstraße gefunden. Der Fall ist bis heute ungeklärt. Nun ziehen die Ermittler ein neues Register.

Mehr als 25 Jahre nach dem Tod einer Freiburger Biologiestudentin soll der Fall am Mittwoch (20.15 Uhr) in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY… ungelöst» wieder aufgerollt werden. Die Ermittler erhoffen sich davon neue Hinweise in dem ungelösten Mordfall, wie die Polizei mitteilte. «Wir wollen das Geschehene nach so langer Zeit wieder in Erinnerung rufen mit Hilfe der Sendung», sagte ein Sprecher. Weiterlesen

Messerattacke an Grundschule: Prozess gegen Verdächtigen

Esslingen (dpa) – Nach einer Messerattacke in einer Grundschule in Esslingen südöstlich von Stuttgart will ein Gericht mehr herausfinden über die möglichen Gründe für die Tat im vergangenen Juni.

Der mutmaßliche Täter, ein 25 Jahre alter Mann, muss sich ab heute vor dem Landgericht in Stuttgart verantworten. Er soll am 10. Juni die Ferienbetreuung in der Schule überfallen und ein damals sieben Jahre altes Mädchen am Eingang des Gebäudes angegriffen haben. Auch eine Betreuerin wurde verletzt, als sie helfen wollte.

Das Motiv für die Tat ist bislang unklar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Den Ermittlungen zufolge war das Mädchen mehrere Male mit der Klinge eines Küchenmessers auf den Hinterkopf und den Nacken geschlagen und schwer verletzt worden. Auch die damals 61 Jahre alte Betreuerin erlitt Verletzungen durch das Messer. Weiterlesen

Dauerstreit über Wahlrechtsreform geht in die nächste Runde

Von Ulrich Steinkohl, dpa

Berlin (dpa) – Um eine Wahlrechtsreform, die den aufgeblähten XXL-Bundestag wieder kleiner werden lässt, ringen die Parteien jetzt schon in der dritten Wahlperiode. Eine wirkungsvolle Reform haben bisher vor allem CDU und CSU verhindert, weil sie von den bestehenden Regeln am meisten profitierten. Auch gegen den nun von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf läuft die Union Sturm.

Wieso wird der Bundestag eigentlich immer größer?

Nach Paragraf 1 des Bundeswahlgesetzes besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten. Allerdings steht dort auch die Formulierung «vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen». Für diese Abweichungen sorgen Überhang- und Ausgleichsmandate, die dazu geführt haben, dass der Bundestag mit heute 736 Abgeordneten so groß ist wie nie zuvor. In der 19. Wahlperiode von 2017 bis 2021 waren es noch 709 und in der 18. Wahlperiode 631 Abgeordnete gewesen.

Wie funktionieren Überhang- und Ausgleichsmandate?

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man in jedem der 299 Wahlkreise einen Abgeordneten direkt. Maßgeblich für die Sitze einer Partei im Parlament ist aber ihr Zweitstimmenergebnis. Nur: Gewinnt sie mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese sogenannten Überhangmandate behalten. Um die nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Kräfteverhältnisse wiederherzustellen, bekommen die anderen Parteien dafür seit der Wahl 2013 Ausgleichsmandate.

Was wollen die Ampel-Fraktionen nun anders machen?

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP deckelt gewissermaßen die Zahl der Mandate. Die Normgröße von 598 Abgeordneten wird nicht mehr überschritten. Dazu werden keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben. Maßgeblich für die Sitzzahl einer Partei im Bundestag soll allein das Zweitstimmenergebnis sein. Um die Bedeutung der Zweitstimme deutlich zu machen, soll sie künftig Hauptstimme heißen. Die Erststimme bekommt die Bezeichnung Wahlkreisstimme.

Wie funktioniert die Sitzzuteilung genau?

Zunächst wird anhand des Zweitstimmenergebnisses ermittelt, wie viele der 598 Mandate einer Partei bundesweit zustehen. Dann wird dies umgerechnet auf jedes Bundesland. Gewinnt eine Partei nun in einem Land weniger Wahlkreise direkt, als ihr Mandate zustehen, werden die restlichen Mandate über die Landesliste vergeben. Gewinnt sie aber mehr Wahlkreise direkt, als Sitze nach dem Hauptstimmenergebnis auf sie entfallen, gehen die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem schlechtesten Wahlkreisstimmenergebnis leer aus.

Wie schaut das in der Praxis aus?

Beispiel Bayern: Dort gewann die CSU bei der letzten Bundestagswahl 45 der 46 Wahlkreise direkt. Nach ihrem Zweitstimmen- oder Hauptstimmenergebnis hätten ihr jedoch nur 34 Sitze im Bundestag zugestanden. Nach dem bisherigen Wahlrecht durfte sie die elf Überhangmandate behalten. Nach dem Gesetzentwurf der Ampel würden dagegen die elf direkt gewählten Abgeordneten mit den schlechtesten Erststimmen- oder Wahlkreisstimmenergebnissen leer ausgehen. Sie erhielten kein Mandat.

Würde dann die CSU einseitig benachteiligt?

Das behauptet die CSU zwar gern, es stimmt aber nicht. Denn von der Regelung der Überhang- und Ausgleichsmandate profitieren alle großen Parteien im Bundestag – die einen mehr, die anderen weniger. Fiele sie weg, müssten auch alle Federn lassen. Bei der Bundestagswahl 2021 gab es davon 138. Davon entfielen auf die Union 41, auf die SPD 36, auf die Grünen 24, auf die FDP 16, auf die AfD 14, auf die Linke 7.

Welche Vorstellungen hat denn die CDU/CSU-Fraktion?

Einen eigenen Gesetzentwurf hat die Union nicht vorgelegt. In der vom Bundestag eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit schlugen ihre Mitglieder ein sogenanntes reines Grabenwahlrecht vor. Danach würden 299 Abgeordnete wie bisher direkt gewählt und völlig unabhängig davon über die Zweitstimme weitere 299 Abgeordnete.

Die Parteien erhielten damit alle Direktmandate, es gäbe aber keine Ausgleichsmandate mehr. Davon profitieren würde die Union, wie ein Blick auf die Wahl 2021 zeigt: CDU und CSU erhielten damals 23 Überhangmandate, die SPD 10 und die AfD 1. Weggefallen wären 104 Ausgleichsmandate – die meisten bei SPD (26) und Grünen (24). Die drei Ampel-Parteien hätten 66 Mandate weniger, bei der CDU/CSU wäre es nur ein Minus von 18 Mandaten.

Wie geht es nun weiter?

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP wird von diesem Dienstag an zunächst in den Fraktionen beraten. Dass es einen Kompromiss mit der Union gibt, ist fast ausgeschlossen. Beide Modelle sind nicht miteinander vereinbar.

Auch in den Ampel-Fraktionen dürfte der Gesetzentwurf nicht auf ungeteilte Begeisterung stoßen, weil sich einige Abgeordnete ausrechnen können, dass sie damit bei der nächsten Wahl nicht mehr in den Bundestag kommen werden. Die Ampel-Fraktionen können das Gesetz aber mit ihrer Mehrheit im Parlament beschließen.

Ist das wirklich wünschenswert?

Eigentlich ist es das Ziel, solche weitreichenden Entscheidungen im Bundestag mit breiter Mehrheit zu treffen. Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat wiederholt die Hoffnung geäußert, einen breiten gemeinsamen Nenner zu finden.

Andererseits hat beispielsweise die große Koalition in der vergangenen Wahlperiode eine kleine und wenig wirkungsvolle Wahlrechtsreform auch gegen alle anderen Fraktionen beschlossen. Wenn die Ampel das jetzt ebenfalls machen sollte, würde die Union mit großer Sicherheit das Bundesverfassungsgericht anrufen und die neuen Regeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.

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Mann soll Autos für Automatensprenger gemietet haben

Mainz (dpa/lrs) – Vor dem Landgericht Mainz hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der Fluchtautos für Geldautomatensprenger besorgt haben soll. Es geht um geplante und vollendete Taten in Bankfilialen in Höhr-Grenzhausen im Westerwald, im rheinhessischen Gensingen und in Daun in der Eifel im Januar und Februar vergangenen Jahres. Dabei war ein erheblicher Sachschaden entstanden, die Beute belief sich indes auf insgesamt lediglich 2960 Euro. Weiterlesen

Behörden: Verdächtige planten Silvester-Anschlag

Castrop-Rauxel (dpa) – Die Terror-Verdächtigen von Castrop-Rauxel hatten nach Angaben des Landes-Justizministeriums von Nordrhein-Westfalen ursprünglich einen Anschlag am Silvesterabend im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geplant. Zudem wurde am Montag bekannt, dass es neue Durchsuchungen gegeben hat, bei denen weitere Beweismittel gefunden wurden.

Aus Sicherheitskreisen hieß es gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dabei handele es sich um verdächtige Substanzen. Einen Bericht des ARD-Hauptstadtstudios, wonach es sich dabei um Substanzen zur Herstellung von Giftstoffen handelte, bestätigte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft auf dpa-Anfrage nicht.

Die ARD-Nachricht zu den neuen Durchsuchungen platzte am Montagmorgen in eine Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtags zum Thema Castrop-Rauxel. Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte auf Nachfrage der SPD, er habe davon selbst gerade erst durch den Bericht bei «tagesschau.de» erfahren. Weiterlesen

BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Karlsruhe (dpa) – Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Das Geld sei unpfändbar, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Mit dem Pflegegeld wolle der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, «für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen», heißt es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss der obersten Zivilrichterinnen und -richter. «Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.» (Az. IX ZB 12/22)

Hinter dem Pflegegeld steht der Gedanke, dass Pflegebedürftige selbst entscheiden können sollen, wie und von wem sie gepflegt werden. Also bekommen sie auch dann Unterstützung, wenn sie sich gegen einen ambulanten Pflegedienst entscheiden und von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen versorgt werden. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Weiterlesen

Gefährlicher Hund: Halterin scheitert vor Gericht

Trier (dpa/lrs) – Eine Hundehalterin aus der Eifel ist vor Gericht vergeblich gegen die Einstufung ihrer zwei Doggen als gefährliche Hunde vorgegangen. Die beiden Tiere hatten unter anderem im April 2022 einen anderen Hund zu Tode gebissen, wie das Verwaltungsgericht Trier am Montag mitteilte. Die Verbandsgemeinde Gerolstein habe die beiden Hunde der Rasse Deutsche Dogge nach dem Vorfall als gefährlich eingestuft und die Haltung untersagt. Sie wurden in eine Tierpension gebracht. Dort wurden die Tiere entwendet und später von der Polizei beim Lebensgefährten der Halterin entdeckt. Zudem sei es zu einem weiteren Beißvorfall gekommen. Die Gemeinde ordnete daher erneut die Sicherstellung der beiden Hunde an. Weiterlesen

Ungerechte Nachtzuschläge? – Grundsatzentscheidung erwartet

Erfurt (dpa) – Der Streit um Nachtarbeitszuschläge in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie könnte in den kommenden Monaten beendet werden. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, kündigte Grundsatzentscheidungen der höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt an. Die erste, bei der es um den Getränkekonzern Coca-Cola gehe, werde voraussichtlich am 22. Februar fallen, sagte Gallner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Beantwortet werden solle die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Oft deutlich höhere Zuschläge für Arbeitnehmer, die nur selten Nachtarbeit erledigen, sorgen seit Jahren für Auseinandersetzungen in vielen deutschen Unternehmen. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht», sagte Gallner. Weiterlesen

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