Kaiserslautern (dpa) – Im Prozess um die zwei bei Kusel in der Westpfalz getöteten Polizisten hat die Verteidigung des Hauptangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Es gebe Zweifel an der Unparteilichkeit von Raphael Mall, sagte der Anwalt des Hauptangeklagten am Dienstag vor dem Landgericht Kaiserslautern. Begründung: Mall habe in einem anderen Verfahren einem Mithäftling des Hauptangeklagten eine Frage zu einer seiner Aussagen gestellt.
«Es gibt keine Gründe, die eine Befangenheit begründen», sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen. Der Antrag sei als unzulässig abzuweisen. Es werde hier «wieder mal Unsinn erzählt», der nur dazu führe, dass der Prozess nicht weitergehe. Eigentlich war geplant gewesen, am Morgen mit den Plädoyers zu beginnen. Weiterlesen