BGH bestätigt Haftstrafen der Cyberbunker.Band

Von Marco Krefting, dpa

Foto: dpa/Thomas Frey

Karlsruhe/Traben-Trarbach. Als die Polizei vor rund vier Jahren das erste deutsche Darknetzentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage in Rheinland-Pfalz aushob, war das Aufsehen groß. Nun ist das Urteil in einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime weitgehend rechtskräftig. Weiterlesen

Hermann Weber als Direktor des Amtsgerichts Wittlich ins Amt eingeführt – Ingrid Luther verabschiedet

v.l.n.r.: Der neue Direktor Hermann Weber, Justizminister Herbert Mertin und die bisherige Direktorin Ingrid Luther, die sich auf ihren verdienten Ruhestand freuen darf

Wittlich. In der Kultur- und Tagungsstätte Synagoge in Wittlich wurde heute Hermann Weber von Justizminister Herbert Mertin als neuer Direktor des Amtsgerichts Wittlich offiziell in sein Amt eingeführt. Dieses übt er bereits seit dem 14. Oktober 2022 aus. Zugleich wurde die bisherige Direktorin, Ingrid Luther, verabschiedet. Sie ist seit dem 21. April 2022 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz tätig. Der Einladung des Ministers waren zahlreiche hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz und Anwaltschaft gefolgt. Weiterlesen

10-jähriges Mädchen auf Schulweg entführt: Hilfe und Entsetzen in Edenkoben

Edenkoben/Trier. Ein Mädchen wird auf dem Schulweg verschleppt und mutmaßlich sexuell missbraucht: Dieser Alptraum vieler Eltern und Kinder sorgt in Edenkoben zurzeit für Entsetzen. Das Gymnasium der Zehnjährigen bekommt nun Unterstützung von der Schulaufsichtsbehörde ADD. «Das Pädagogische Landesinstitut ist in den konkreten Fall involviert», teilte ein ADD-Sprecher am Dienstag in Trier mit. Die Schule werde vom zuständigen Beratungszentrum Schulpsychologie betreut. Laut Sprecher können Schulen in solchen Fällen auf ein bewährtes Fortbildungsangebot und konkrete Handreichungen zurückgreifen.

Ein 61Jähriger soll im pfälzischen Edenkoben am Montag ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit hohem Tempo und mehreren Verkehrsunfällen nahmen Polizisten ihn fest. Der Mann, bei dem es sich der Polizei zufolge um einen bereits in Erscheinung getretenen Sexualstraftäter handeln soll, gestand demnach, «sich des Mädchens bemächtigt zu haben». Nähere Angaben soll er nicht gemacht haben. Der 61-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Nach den bisherigen Ermittlungen kannten sich der mutmaßliche Täter und das Opfer nicht, teilten die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Dienstagabend mit. Wie sich der 61 Jahre alte Beschuldigte des Mädchens bemächtigen konnte, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Nach «intensiven und umfangreichen Ermittlungen» sei ein leerstehendes Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim lokalisiert worden, in das der Beschuldigte die Schülerin mutmaßlich gebracht habe, teilten die Ermittler mit. Entlang der Fluchtstrecke sei das Handy des 61-Jährigen an der Autobahn 65 gefunden worden, das er aus dem Fenster geworfen habe. Die Daten würden derzeit ausgewertet.

Der Schulaufsichtsbehörde zufolge ist es in Rheinland-Pfalz üblich, dass Eltern von der Schule unverzüglich benachrichtigt werden, wenn ihre minderjährigen Kinder unentschuldigt fehlen. So sei dies auch am Montag geschehen, da keine Krankmeldung oder Ähnliches von dem Mädchen vorgelegen habe. Auf die Benachrichtigung der Schule hin habe der Vater des Mädchens umgehend die Polizei informiert. Zum konkreten Tathergang wolle und könne die ADD keine Auskunft geben.

«Wir sind erleichtert und dankbar, dass die Schülerin aufgrund des umsichtigen und unmittelbaren Handelns aller Beteiligten schnellstmöglich wieder in Obhut genommen werden konnte», teilte die ADD mit. Wichtig sei, dass über die Beratung des schulpsychologischen Dienstes ein passgenauer Umgang mit dem Geschehenen und ein Unterstützungsangebot für die Schulgemeinschaft ermöglicht werde. Die Kripo Landau richtete zu dem Fall eine Ermittlungsgruppe ein.

Auch der Schulleiter des Gymnasiums in Edenkoben, Philipp Jähne, zeigte sich sehr betroffen. Der Fall habe Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler sehr mitgenommen, sagte er dem Südwestrundfunk (SWR). Trotzdem hätten sie am Tag danach «in den Professionalitätsmodus schalten müssen», um die Schüler in dieser schwierigen Situation gut aufzufangen und zu begleiten. Gesprächspartner stünden Kindern auch weiter zur Verfügung. Außerdem seien zusammen mit der Polizei Elternabende zum Thema Prävention geplant.

Der Fall wird demnächst auch die Politik beschäftigen. Der Rechtsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 21. September mit dem Thema befassen. Wie oft es in Rheinland-Pfalz solche Fälle wie nun in Edenkoben gibt, ist unklar. Dazu könnten keine Aussagen getroffen werden, hieß es auf Nachfrage vom Landeskriminalamt. Gerüchte über Menschen, die Kinder auf dem Schulweg ansprechen, verunsichern hingegen immer wieder Eltern und Kinder.

«Das verdächtige Ansprechen von Kindern und Jugendlichen stellt regelmäßig noch keinen Straftatbestand dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein», teilte das LKA mit. «Hierbei kann es sich um ein sexuelles Motiv, ebenso aber auch um eine unbedachte, unkluge Geste eines Erwachsenen handeln.»

Klare Absprachen mit dem Kind – etwa darüber, mit wem es weggehen darf, dass es mit fremden Menschen nicht sprechen muss oder wo es im Notfall Hilfe bekommt – können helfen. Die Polizei rät davon ab, per Facebook, Whatsapp oder Telefonkette Gerüchte zu verbreiten. «Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierte Dynamik», heißt es in einem Flyer. Stattdessen sollten sich besorgte Eltern an die Schule und die Polizei wenden. Bei einer verdächtigen Beobachtung sollte der Notruf gewählt werden. (dpa)

Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet: Rechtsstaatlichkeit siegte heute in Karlsruhe

Wefelscheid: „Herbert Mertin, handeln Sie endlich!“

MdL Stephan Wefelscheid, Obmann FREIE WÄHLER , Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion.

MAINZ. Mit heutigem Urteil (I ZR 144/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 4. August 2022 zur Zulässigkeit der Ladenöffnung an Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) aufgehoben und an dieses zurückverwiesen. Hierzu nimmt der rechts- und wirtschaftspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion Stephan Wefelscheid Stellung: Weiterlesen

Schäden durch Starkregen könnten zunehmen

Berlin (dpa). Starkregen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten nach Berechnungen der Versicherer bundesweit Schäden in Höhe von 12,6 Milliarden Euro verursacht. Von 2002 bis 2021 wurde rechnerisch jedes zehnte Wohnhaus durch Starkregen beschädigt, mit Kosten von durchschnittlich 7600 Euro. Das teilte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft mit.

Versicherer und Meteorologen gleichermaßen fürchten, dass sintflutartige Regenfälle in Zukunft häufiger auftreten und damit auch die Schäden weiter zunehmen werden.

Regionale Unterschiede bei Schäden und Kosten

«Klimawandel bedeutet: Mehr Hitze, mehr Dürre, aber auch mehr Stürme und Starkregen», sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Zwanzig-Jahres-Schadenbilanz fällt regional sehr unterschiedlich aus: Am häufigsten traf es demnach Berlin, wo die Hausbesitzer im Laufe der vergangenen zwanzig Jahre für gut jedes siebte Haus – 148 von 1000 Wohngebäuden – einen Schaden durch Starkregen meldeten.

Was die Kosten betrifft, liegt unter den Bundesländern Rheinland-Pfalz mit durchschnittlich 11.000 Euro an der Spitze – eine Folge der immensen Schäden der Flutkatastrophe des Jahres 2021.

Warnung vor künftigen Ereignissen

Auf kommunaler Ebene traf es Euskirchen in Nordrhein-Westfalen mit 590 Schäden je 1000 Wohngebäuden und durchschnittlichen Reparaturkosten von über 45.000 Euro am schwersten; auch dies ist laut GDV auf das damalige Sturmtief «Bernd» mit seinen Sturzfluten zurückzuführen. Am seltensten war Starkregen demnach in Bremen, wo im Schnitt lediglich 56 von 1000 Häusern beschädigt wurden.

Doch das bedeutet laut Deutschem Wetterdienst nicht, dass Hausbesitzer in bislang vergleichsweise selten getroffenen Regionen unbesorgt sein könnten. «Wir gehen davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit für ein extremes Ereignis, wie es 2021 den Westen Deutschlands getroffen hat, in Folge des Klimawandels bis zu neunmal höher ist», zitierte der Versicherungsverband die Meteorologin Katharina Lengfeld.

«Gegenden, die in den letzten 20 Jahren nur wenige Schäden durch Starkregen erlebten, haben bislang einfach Glück gehabt.» Gegen Elementarschäden versichert ist laut GDV nur gut die Hälfte der Hausbesitzer.

Forderungen an die Politik

Die Zwanzig-Jahres-Bilanz des GDV birgt politischen Zündstoff. Denn angesichts der Zunahme extremer Wetterlagen stellte der GDV die Frage, ob die Versicherer langfristig alle Naturgefahren noch versichern können. «Wir müssen in Deutschland Prävention und Klimafolgenanpassung konsequent umsetzen», forderte Asmussen.

«Ansonsten könnten sich nach unseren Schätzungen allein infolge der Klimaschäden innerhalb der nächsten zehn Jahre die Prämien für Wohngebäudeversicherungen verdoppeln.» Von der Politik verlangte der GDV-Hauptgeschäftsführer unter anderem einen Baustopp in Überschwemmungsgebieten und eine Verringerung der Flächenversiegelung.

 

 

 

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Anklage gegen 44-Jährigen nach Angriffen auf Passanten

Trier (dpa/lrs). Nach einer Reihe von Angriffen auf Passanten in Trier hat die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen versuchten Mordes Anklage gegen einen 44-Jährigen erhoben. Ein Gutachten bescheinige dem Mann eine wegen psychischer Krankheit zumindest verminderte Schuldfähigkeit, teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Dienstag mit. Der Angeklagte soll im Februar in drei Fällen von seinem Fahrrad aus Passanten mit Pflastersteinen angegriffen haben.

In der Nacht zum 15. Februar soll er einem 20 Jahre alten Mann von hinten mit einem Pflasterstein gegen den Kopf geschlagen haben. Der Passant habe bei dem unvermittelten Angriff schwere Verletzungen erlitten, darunter mehrere Schädelbrüche. Wegen der Gefährlichkeit dieser Tat geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen habe. Für den Angriff wirft sie ihm versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Zuvor soll der Mann in derselben Nacht einen Pflasterstein in Richtung eines Paares geworfen haben. Der Stein habe die Frau nur knapp verfehlt und sei direkt neben ihrem Kopf gegen eine Haustür geprallt. Das Paar war den Angaben zufolge gerade dabei, ihr Haus aufzuschließen. Später habe der Angeklagte ein Auto mit einem weiteren Steinwurf beschädigt.

In einem dritten Angriff soll der Angeklagte einem 56-Jährigen auf der Trierer Römerbrücke im Vorbeifahren mit einem bislang unbekannten Objekt ins Gesicht geschlagen haben. Dabei erlitt der Mann zwei Platzwunden am Kopf.

Der Verdacht fiel laut Ermittlern auf den 44-Jährigen, nachdem an einem Tatort eine DNA-Spur gesichert wurde, die dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Seit seiner Festnahme ist der Angeklagte in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Nach einem Urteil des Landgerichts Trier aus dem Jahr 2002 hatte der Mann bereits in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus gesessen.

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