Gemeinsame Stellungnahme zur Debatte im Bundestag über die Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe

Trier – Am heutigen Donnerstag, 6. Juli, haben sich die Mitglieder des Deutschen Bundestags nach Jahren teils intensiver Diskussion – insbesondere nach der Aufhebung der gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2015 durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2020 – mit Gesetzesentwürfen zur Neuregelung der Suizidassistenz befasst. Keiner der beiden Entwürfe fand die notwendige Mehrheit. Damit bleibt die Situation bis auf Weiteres ungeregelt.

Aus diesem Anlass stellen wir fest: Auch in katholischen Einrichtungen sind die Mitarbeitenden immer wieder mit dem Wunsch nach einem begleiteten Suizid konfrontiert. Zusammen mit den Trägern zahlreicher katholischer Gesundheits- und Sozialeinrichtungen im Bistum Trier weist die katholische Kirche und ihre Caritas seit Jahren auf die wachsende Bedeutung der Hospize und die Notwendigkeit des Ausbaus der palliativen Versorgung hin. Wir als Kirche treten weiterhin gegen aktive Sterbehilfe ein. Dazu gehört auch die Ablehnung von organisierter oder geschäftsmäßiger Assistenz zum Suizid.

Die Lebensumstände, die zu einem Suizidwunsch führen, sind sehr unterschiedlich. Häufig wird der Wunsch nach Selbsttötung bei Patient*innen in ausweglosen Situationen geäußert, etwa bei nicht behandelbaren Krebserkrankungen und bei chronischen Schmerzen. Aber auch Einsamkeit, Lebensmüdigkeit oder Lebensüberdruss spielen eine Rolle. Gleichfalls kann der Wunsch nach Selbsttötung bei psychischen Erkrankungen, etwa bei Depressionen, auftreten. Dieser Wunsch ist ernst zu nehmen. Daher ist eine offene und respektvolle Kommunikation über einen solchen Wunsch unverzichtbar.

Dem Lebensschutz verpflichtet

Das christliche Verständnis von Mensch und Welt ist geprägt von einer fundamentalen Kultur der Lebensbejahung, in der die personale Freiheit, Selbstbestimmung, Nächstenliebe und Verantwortung vor Gott eine zentrale Rolle spielen. Auf dieser Grundlage sind Einrichtungen katholischer Träger dem Lebensschutz verpflichtet. Dabei kommt Menschen, die besonders verletzlich sind, eine besondere Achtung zu.

Dazu ist es notwendig, die Angebote der stationären und ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung, der Seelsorge sowie Angebote einer psychosozialen Beratung und einer psychiatrischen Behandlung in den katholischen Einrichtungen konsequent weiter zu etablieren und auszubauen. Es geht um Suizidprävention und um die Entfaltung und Entwicklung einer christlichen Kultur des Sterbens. Das umfasst die Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens der Patient*innen bzw. Bewohner*innen ebenso wie die Förderung einer palliativen Kultur, die in den Einrichtungen und Diensten auch für die Angehörigen der Schwerstkranken und Sterbenden Sorge trägt, nicht zuletzt auch durch eine Trauerbegleitung.

Übersicht über palliative Angebote im Bistum Trier

Im Rahmen eines mehrjährigen Projektes wurden dazu bereits Handlungsvorschläge erarbeitet; der Ergebnisbericht ist einsehbar unter Hospiz & Palliativ (caritas-trier.de). Nach Abschluss des Projektes “Hospiz- und Palliativkultur in katholischen Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens im Bistum Trier” im November 2022 wurde eine Karte erarbeitet mit einer Übersicht der palliativen Angebote im Bistum Trier; sie ist unter https://www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/begleitung-am-lebensende/ zu finden. Denn als Kirche sind wir in diesem Bereich dann glaubwürdig, wenn in unseren Einrichtungen eine christliche Kultur des Sterbens durch konkrete Angebote und Maßnahmen gelebt wird und spürbar ist.

Den Staat sehen wir in der Pflicht, die Suizidprävention gezielt zu stärken. Deshalb begrüßen wir das Vorhaben des Parlaments, die Suizidprävention gesetzlich zu stärken. Hilfe zur Unterstützung in kritischen Lebens- und Krankheitssituationen muss leichter sein als Hilfe zur Selbsttötung. Das erfordert entsprechende Strukturen und eine auskömmliche Finanzierung. Das gleiche gilt für den Ausbau hospizlicher und palliativer Angebote.

Trier, 6. Juli 2023

 Bischof Dr. Stephan Ackermann, Bistum Trier

Domkapitular Benedikt Welter, Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbands Trier

 

Verfassungsrichter stoppen Heizungsgesetz

Karlsruhe/Berlin (dpa) – Keine 48 Stunden vor dem endgültigen Parlamentsbeschluss zum umstrittenen Heizungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Weiterlesen

Mutmaßliche Geldautomatensprenger festgenommen

Lüneburg (dpa). Polizeibeamte aus Niedersachsen und den Niederlanden haben in einer großangelegten Durchsuchungsaktion die mutmaßlich Verantwortlichen für 18 Geldautomatensprengungen in mehreren Bundesländern festgenommen. Mehrere Hundert Kräfte durchsuchten am frühen Donnerstagmorgen 21 Objekte in den Niederlanden und vollstreckten drei Haftbefehle, wie die Zentrale Kriminalinspektion Lüneburg mitteilte. Etwa 300 niederländische Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte seien im Einsatz gewesen. Die Sprengungen hatten sich in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ereignet.

Zahlreiche Beweismittel wurden beschlagnahmt, darunter hochmotorisierte Kraftfahrzeuge, präparierte Sprengvorrichtungen und scharfe Schusswaffen. Insgesamt konnte bei den Taten im Bundesgebiet eine Summe von mehr als einer Million Euro Bargeld erbeutet werden, wie es hieß.

 

 

 

Durchsuchungen wegen Verdachts auf Drogenhandel

Koblenz/Köln/Amsterdam (dpa). Polizei und Staatsanwaltschaft sind am Mittwoch gegen mutmaßliche Drogendealer in Deutschland und den Niederlanden vorgegangen. Es seien mehrere Haftbefehle vollstreckt und Wohn- und Geschäftsräume in Köln durchsucht worden, teilten die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg mit. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, chemische Drogen über das sogenannte Darknet vertrieben zu haben.

Zwei Hauptbeschuldigte im Alter von 37 und 42 Jahren sollen von November 2019 bis Dezember 2021 in mehr als 9000 Fällen Handel mit Betäubungsmittel getrieben haben, hieß es. Nach bisherigen Ermittlungen sollen sie dabei einen Umsatz von mehr als 950.000 Euro gemacht haben.

Die Pakete mit den Drogen sollen laut Mitteilung über eine Postfiliale in Köln verschickt worden sein – nach Deutschland, Australien, Belgien, Bulgarien, in die Niederlande und die USA und zahlreiche andere Länder. Neben den beiden Hauptbeschuldigten seien daher auch zwei Kuriere aus den Niederlanden und der Betreiber und eine Mitarbeiterin der Kölner Postfiliale verdächtig.

Gegen einen Hauptbeschuldigten, die mutmaßlichen Kuriere und die Verantwortlichen der Postfiliale wurden Haftbefehle des Amtsgerichts Koblenz in Deutschland und im Königreich Niederlande vollstreckt. Der zweite Hauptverdächtige sei untergetaucht. Insgesamt seien am Mittwoch mehr als 100 deutsche und niederländische Kräfte im Einsatz gewesen.

Weiterlesen

Trend geht nach oben: Zahl der Asylklagen nimmt wieder zu

Trier (dpa/lrs). Mit dem wachsenden Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland steigt die Zahl der Asylklagen in Rheinland-Pfalz wieder. «Der Trend geht nach oben», sagte der Präsident des im Land zentral für diese Fälle zuständigen Verwaltungsgerichts Trier, Heribert Kröger, der Deutschen Presse-Agentur. Bis Ende Mai seien knapp 1800 Klage- und Eilverfahren in Sachen Asyl eingegangen. Auf das laufende Jahr hochgerechnet würde das gut 4200 Verfahren bedeuten – und somit ein Plus von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

«Wir kommen allerdings von einer niedrigen Basis», sagte Kröger. Denn seit dem Höhepunkt der Klagewelle 2017 mit rund 14 200 Asylklagen waren die Zahlen rückläufig – und lagen im vergangenen Jahr bei knapp 3200. «Jetzt sehen wir eine Trendumkehr», sagte der Jurist, der seit vergangenem September im Amt ist. Noch sei das Pensum für das Team gut zu schaffen. «Aber wir müssen aufpassen. Wir halten die Augen offen», sagte Kröger.

Die Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deuteten darauf hin: «Dass deutlich mehr Verfahren hier anhängig werden können und darauf bereiten wir uns vor.» Die Entwicklung erreiche die Verwaltungsrichter stets zeitversetzt. Man habe aber «vollstes Vertrauen», dass das Gericht bei stärker steigenden Zahlen wieder mehr Personal zugewiesen bekomme, sagte Kröger.

In der Hoch-Zeit der Verfahren vor sechs Jahren zählte das Gericht 38 Richter. Die Zahl der Kammern war damals auf neun aufgestockt worden, heute seien es acht Kammern mit insgesamt 24 Richtern – plus zwei Kammern für Disziplinarsachen. Die Menschen klagten, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder weil sie einen umfassenderen Schutzstatus haben wollten, berichtete Kröger. Die Art des zuerkannten Schutzes entscheide auch darüber, ob Familie aus dem Heimatland nachziehen könne oder nicht.

Die meisten Antragssteller kämen aus Syrien, gefolgt von Pakistan, der Türkei, Afghanistan, Ägypten und Somalia. Es gebe aber auch vereinzelt Asylklagen von Menschen aus Ländern wie Guatemala, Malaysia oder den USA. «Das kommt selten vor, aber es kommt vor. Ausschließen kann man eigentlich gar nichts», sagte der 63-Jährige.

Es seien menschliche Schicksale, die die Richterinnen und Richter in den Verhandlungen bewegten, sagte Kröger. Viele der Antragsteller kämen «aus sehr bedrückenden Verhältnissen». Und wenn man entscheiden müsse, ob es einen Grund gebe, den Menschen nicht abzuschieben, seien dies «schwierige Fragen, die mitunter doch recht belastend sind».

In rund 80 Prozent der Verfahren am Verwaltungsgericht Trier gehe es um Asylrecht, sagte der Präsident. Daneben stehe eine breite Palette von Sachgebieten wie Bau-, Polizei-, Kommunal- und Versammlungsrecht im Fokus. «In der Corona-Zeit haben wir uns beispielsweise viel mit Versammlungsverboten beschäftigt.» Landesweit zuständig ist das Trierer Gericht auch für Disziplinarverfahren von Bundes- und Landesbeamten.

Bei der Dauer der Bearbeitung der Asylklagen steht das Gericht in Trier bundesweit an der Spitze. 2022 dauerte ein Hauptverfahren im Schnitt 4,8 Monate. In diesem Jahr liege man bei 3,6 Monaten, sagte Kröger. Laut Bamf dauerte 2022 ein Verfahren im bundesweiten Schnitt 26,5 Monate.

Die Asylklagen-Verfahren in Trier seien seit Jahren mit Abstand die kürzesten im gesamten Bundesgebiet, sagte auch Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer vor kurzem in Trier. Die anderen Verwaltungsgerichte in Deutschland «rätseln über dieses Geheimnis». Kröger: «Es gibt kein Geheimnis. Wir haben eine extrem hohe Motivation und arbeiten möglichst effektiv.»

Laut Sommer ist die Zahl der Asylsuchenden seit September letzten Jahres massiv gestiegen. «In diesem Jahr werden die Zahlen hoch bleiben», sagte er. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurde für 125 556 Menschen erstmals in Deutschland ein Asylantrag gestellt. Das waren fast 77 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

2022 wurden in Rheinland-Pfalz rund 11.500 asylsuchende Menschen registriert. Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle waren es im Jahr 2015 fast 53.000 gewesen.

In diesem Jahr sind laut Integrationsministerium bis Mitte Juni über das bundesweite Verteilsystem bereits rund 5300 asylsuchende Menschen in Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Das seien 1400 mehr als im Vorjahreszeitraum. Zusätzlich zu den Asylsuchenden befinden sich laut Ministerium rund 44.800 Menschen mit Ukraine-Bezug im Land.

Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen