Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Haushaltebefragung

Das Statistische Landesamt hat in den vergangenen Tagen die Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 verschickt. Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer in Deutschland erhalten diesen orangen Fragebogen.

Die Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung werden von den Statistischen Ämtern der Länder per Post versendet. Dieses Schreiben enthält auch einen unfrankierten Rückumschlag. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie den Fragebogen ausfüllen und an die angegebene Rücksendeadresse beim Statistischen Landesamt zurücksenden. Der Rückumschlag muss von Ihnen frankiert werden. Dies ist im Bundesstatistikgesetz geregelt. In §15 Absatz 3 steht, dass die Antwort, „soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen“ ist.

Sie können die Portokosten sparen, indem Sie den Fragebogen alternativ online unter www.zensus2011.de ausfüllen. Die Zugangsdaten – Fragebogennummer und Aktivierungscode – entnehmen Sie bitte dem Papierfragebogen, sie sind dort auf der ersten Seite im Feld „online“ eingedruckt.

Sollten Sie Probleme beim Ausfüllen haben, können Sie sich an das Statistischen Landesamtes unter der Telefonnummer 02603/71-4000 oder per E-Mail unter zensus@statistik.rlp.de wenden

Ab 9. Mai beginnt die Haushaltebefragung, in der 13 Prozent der Einwohner im Landkreis mit einem grünen Fragebogen befragt werden. Ob Ihre Adresse dazugehört, erfahren Sie durch ein Schreiben, das Ihnen ein Erhebungsbeauftragter (Interviewer) etwa ein bis zwei Wochen vor Befragung in Ihren Briefkasten einwirft. Der Erhebungsbeauftragte wird sein Kommen durch eine Terminankündigung vorab bekanntgeben. Auf dieser Terminankündigung sind die Kontaktdaten des Erhebungsbeauftragten vermerkt, sodass zwischen der auskunftspflichtigen Person und dem Erhebungsbeauftragten auch ein individueller Befragungstermin vereinbart werden kann. Am vereinbarten Termin sucht der Erhebungsbeauftragte den Haushalt auf und stellt in einem ersten Schritt gemeinsam mit einer dort wohnenden auskunftspflichtigen Person fest, ob diese und gegebenenfalls weitere mit ihr wohnende Personen in die Befragung einzubeziehen sind.

In einem zweiten Schritt können der Erhebungsbeauftragte und die zu befragende Person den Fragebogen gemeinsam ausfüllen; je Haushaltsmitglied ist dafür etwa 15 Minuten zu veranschlagen. Möchten Auskunftspflichtige den Erhebungsbeauftragten beispielsweise nicht in die Wohnung bitten und die Fragen ohne Hilfe beantworten, erhalten sie einen personalisierten Fragebogen zur Selbstausfüllung per Post und Zugangsdaten, die ihr eine Online-Meldung über eine gesicherte Verbindung ermöglichen. Für am Befragungstermin nicht anwesende Haushaltsmitglieder kann ebenfalls ein Fragebogen zum Selbstausfüllen entgegengenommen werden.

Ausgefüllte Fragebogen müssen innerhalb von 14 Tagen an die Erhebungsstelle bei der Kreisverwaltung zurückgeschickt oder online ausgefüllt werden. Sie können die Fragebögen im Rückumschlag alternativ auch bei der Erhebungsstelle bei der Kreisverwaltung abgeben.

Weitere Informationen zum Zensus 2011 hält die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.Bernkastel-Wittlich.de/zensus2011.html bereit. Darüber hinaus erteilt auch die Erhebungsstelle in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Zimmer A125/A126, Tel.: 06571/14-2000, E-Mail: Zensus.Info@Bernkastel-Wittlich.de gerne weitere Informationen.

Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle erreichen Sie montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

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