FDP-Mann Marco Weber beugt sich Fraktionszwang

Marco Weber MdL, FDP
Marco Weber MdL, FDP

Mainz. Offiziell ist ein förmlicher Fraktionszwang in Deutschland genauso wie in vielen anderen Ländern  verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Was wir nach dem kläglich gescheiterten Verkauf des Flughafen Hahn am vergangenen Donnerstag, 14.07.2016, bei der Abstimmung zum Misstrauensantrag der CDU erleben durften macht deutlich, dass neue, junge Abgeordnete mit eigener Meinung dem Druck des Fraktionszwangs nicht gewachsen sind.

Am Beispiel des FDP-Abgeordneten Marco Weber wird diese Tatsache sehr deutlich. Mehrfach hat der Landwirt und Schweinezuchtbetreiber aus Lissendorf im Beisein der Eifel-Zeitung und anderen Augenzeugen öffentlich seinen Unmut über die Blamagen in Sachen geplatzten Flughafenverkauf geäußert, ebenso wie über parteiinterne Entscheidungen in Sachen Postenverteilung auf regionaler Ebene.

„Manchmal wird man zu Aussagen und Entscheidungen regelrecht genötigt, obwohl man anderer Meinung ist, aber was will man machen“ – solche Aussagen fallen leider immer nur im Vier-Augen-Gespräch. Deshalb verzichten wir hier ganz bewusst auf eine Namensnennung. Praxis ist, bei einem Großteil der Abstimmungen im Parlament wird den Abgeordneten von der Fraktionsführung ihr Abstimmungsverhalten vordiktiert. In einer Parteiendemokratie existiert unverbrieft ein informeller Fraktionszwang, da die jeweilige Partei indirekte Sanktionen androht oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht mehr unterstützt. Das wiederum will kein Fraktionsmitglied. Schließlich winkt einem Landtagsabgeordneter fünf Jahre lang ein üppiges Jahreseinkommen von mindestens 100.000,- Euro – bei NULL Verantwortung! Wer will darauf schon verzichten.

Dass kein Abgeordneter in allen Fachthemen ausreichende Sachkenntnis haben und sich daher an den Meinungen Anderer orientieren muss, ist klar. Wenn aber fundierte Argumente vorliegen, die offensichtlich Wahlbetrug, Täuschung und Verschleierung von Tatsachen bieten, dann kommt Fraktionszwang ins Spiel. Das sind dann die Gewissensentscheidungen, die nicht der eigenen Überzeugung entsprechen, wie das beim FDP-Abgeordneten Marco Weber am Donnerstag, 14.07.2016, der Fall gewesen sein muss. Wenn eine abweichende Stimme an die Öffentlichkeit gelangt, könnte das dazu führen, dass die Partei als uneinig und zerstritten wahrgenommen wird. Der Druck, dem einzelne Abgeordnete von Seiten der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern in solchen Situationen ausgesetzt sind, lässt sie dann die eigene Positionen zugunsten der Fraktionssicht zurückstellen.

Jeder Nichtpolitiker, der etwas Ähnliches versuchen würde, wie Frau Dreyer und Herr Lewentz, würde basierend auf der Realität bestraft werden, nicht auf der wörtlichen Bedeutung seiner Aussage. Daher zeigt dieser Fall außerordentlich gut die Doppelstandards und die Moral, mit denen Politiker arbeiten. Das macht es den Wählern sehr schwer, Politikern überhaupt noch zu trauen. Im aktuellen Fall l begleiten die Missetäter die höchste repräsentative Position in Rheinland-Pfalz und ein Ministeramt.

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