Kreisverwaltung Cochem-Zell passt Maskenpflichtregelung an

Seit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Verordnung am 25.01.2021 gilt eine verschärfte Maskenpflicht.

Das bedeutet, dass auch beim Besuch der Kreisverwaltung eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreicht.

Behördengänge sind ab sofort nur noch mit medizinischen Masken, wie OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 möglich.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen größere Personenansammlungen im Wartebereich weiterhin vermieden werden. Deshalb bleibt es dabei, dass Behördenbesuche nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, die Verwaltung möglichst erst kurze Zeit vor dem vereinbarten Termin aufzusuchen.

Termine können weiterhin online über das Bürgerportal unter https://www.coc.de/portal/online-terminanfrage oder über die Behördenrufnummer 115 vereinbart werden.

 

 

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