Laacher See: Bade- und Betretungsverbote beachten

Trotz der seit Monaten andauernden Trockenheit wurde dieser Baumstumpf genutzt, um am Ufer des Laacher Sees ein Lagerfeuer zu entzünden.

Mayen/Koblenz. Mitarbeiter der Kreisverwaltungen Mayen-Koblenz und Ahrweiler, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Pellenz führten in den letzten Tagen gemeinsame Kontrollgänge am Laacher See durch. Einige Verstöße gegen das Bade- und Betretungsverbot konnten festgestellt werden. Die Badegäste und Erholungssuchenden wurden über die im Naturschutzgebiet am Laacher See zu beachtenden Regeln informiert und aufgefordert, die Wasserfläche sowie den Uferbereich zu verlassen.

„Die meisten Personen waren von den Kontrollen überrascht, zeigten jedoch auch Verständnis für den Schutz der wertvollen Flora und Fauna am Laacher See“, berichtet Joachim Hoffmann von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz. Die Naturschutzbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist erneut darauf hin, dass im Naturschutzgebiet Laacher See, außerhalb des Campingplatzbereichs, Baden, Zelten sowie das Entzünden von Feuer verboten sind. Weitere Kontrollen werden für die Zukunft angekündigt.„Wer lieber im See als im Freibad schwimmen möchte, findet mit dem Krufter Waldsee sowie dem Riedener Waldsee zwei wunderbare Seen im Landkreis, in denen das Baden erlaubt ist“, so Hoffmann.

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