Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen sprach über UN-Behindertenrechtskonvention

Wittlich. Auf Einladung von Landrätin Läsch-Weber und Artur Greis, Vorsitzender des Beirats für Menschen mit Behinderungen, fand am 15. September 2010 im Foyer der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine öffentliche Informationsveranstaltung zur UN-Behindertenrechtskonvention statt. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, konnte als Referent zur UN-Behindertenrechtskonvention gewonnen werden.

Insgesamt nahmen circa 70 Bürgerinnen und Bürger, unter anderem aus den Selbsthilfegruppen und Interessenverbänden der behinderten Menschen, an der Veranstaltung teil. In seiner Begrüßung ging der Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderungen auf die Aufgaben des Beirats ein, die immer die Weiterentwicklung und Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. Maßstab des Handelns sei dabei die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 in Deutschland in Kraft ist.  

Landrätin Läsch-Weber nannte in ihrem Vortrag die besonderen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention: die Selbstbestimmung behinderter Menschen, die Sicherung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Umsetzung dieser Ziele werde auch in der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis berücksichtigt. Gemeinsam mit externer Begleitung trete der Landkreis nachhaltig für mehr und bessere Teilhabe ein. Die im März vom Kreistag beschlossenen Handlungsempfehlungen zur Teilhabeplanung sollen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Dabei werde sich an folgenden Schwerpunkten orientiert:

die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur: Hierbei geht es um die Schaffung bedarfsgerechter und personenzentrierter Angebote, damit Menschen mit Behinderungen in „ihrem“ Lebensumfeld wohnen (bleiben) können;

eine neutrale Beratungsstelle beim Gesundheitsamt für die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, aber auch für Schulen, Kindertagesstätten und die Mitglieder der Selbsthilfe aufzubauen;

die Akteure der Selbsthilfe, des ehrenamtlichen Engagements und der Fachdienste und Einrichtungen über regelmäßige Fachforen noch besser zu vernetzen;

den Sozialraum so zu gestalten, dass das Bewusstsein und Handeln für eine Verbesserung der Barrierefreiheit geschärft wird,

ein Fallmanagement in der Kreisverwaltung/Eingliederungshilfe zu etablieren, in dem die Menschen mit Behinderungen noch stärker in den individuellen Teilhabeplanungsprozess eingebunden werden.

Dieser Teilhabeplanungsprozess sei der Aktionsplan des Landkreises Bernkastel-Wittlich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung von mehr Teilhabe. Die Weiterentwicklung der Hilfen soll im engen Schulterschluss mit dem Land Rheinland-Pfalz und teilweise im Rahmen eines mit dem Land vereinbarten Modellprojekts erfolgen.

Über die weiteren Umsetzungsschritte waren die Betroffenen im Rahmen einer Infoveranstaltung im Kreishaus im August 2010 informiert worden. Diese Informationsveranstaltung sei ein wichtiges Forum der Information, des Erfahrungsaustauschs und der Diskussion über die UN-Konvention und die Weiterentwicklung der Teilhabe.

Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, stellte in seiner Präsentation den Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention heraus: den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Aus Artikel 3, der die Achtung der Würde und Selbstbestimmung, die Chancengleichheit, die volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft und Barrierefreiheit als Grundsatz festschreibe, ergebe sich das übergeordnete und umfassende Ziel der Inklusion. Der Aktionsplan der Landesregierung greife diese Grundsätze auf und soll:

die UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz umsetzen,

möglichst umfassend alle Politikfelder einbeziehen,

konkrete Maßnahmen sowie Zuständigkeiten identifizieren und benennen,

die Verbände der Behindertenselbsthilfe einbeziehen.

In zehn Handlungsfeldern (Erziehung und Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Sport und Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit, barrierefreie Kommunikation und Information) werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. In Best-practice-Beispielen aus den Bereichen Erziehung und Bildung, Arbeit und Wohnen zeigte er die Machbarkeit einer schrittweisen Inklusion auf. Der Landesbeauftragte machte jedoch auch deutlich, dass es noch viele „Baustellen“ gebe und die Ziele oftmals nur in kleinen Schritten – oft auch über einen längeren Zeitraum – erreicht werden könnten.

Er legte großen Wert auf die Beteiligung weiterer Akteure wie zum Beispiel Kommunen, Kirchen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen behinderter Menschen. Er begrüßte, dass der Landkreis Bernkastel-Wittlich sich mit der Teilhabeplanung auf den Weg mache, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Wirklichkeit werden zu lassen. Am Ende seines Vortrages nannte er seine Wünsche an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 

Jede/r soll in seinem Bereich Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention übernehmen

Barrierefreie und inklusive Angebote mit guten Beispielen zur Nachahmung schaffen

Den Diskussionsprozess in Kommunen und Organisationen voran treiben

Eigene Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention entwickeln

Die Betroffenen selbst konsequent einbeziehen

In der anschließenden Aussprache beantwortete Miles-Paul Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die circa zwei Stunden dauernde Veranstaltung wurde von musikalischen Beiträgen des Schulchors Donnerwetter & Band der Rosenberg-Schule Bernkastel-Kues umrahmt.

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