Tötungsdelikt in Bullay – Staatsanwaltschaft setzt Belohnung aus

Bullay. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat eine Belohnung von 5.000 Euro zur Aufklärung des Tötungsdeliktes in Bullay vom Dienstag, 4. Juni, ausgesetzt. Zudem können sich Hinweisgeber über ein Vertrauenstelefon an die Ermittler wenden. Die Polizei sucht weitere Zeugen.

Am Dienstagmorgen, 4. Juni, gegen 8 Uhr wurde ein 81-jähriger Mann tot in seinem Haus in der Bergstraße gefunden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von einem Tötungsdelikt aus. Nach den bisherigen Ermittlungen dürfte die Tat in der Nacht zum Dienstag begangen worden sein. Am Tatort haben die Ermittler weiß-graue Pulveranhaftungen gefunden. Möglicherweise befanden sich diese Pulveranhaftungen auch an der Täterkleidung.

Die Polizei fragt:

Wer hat am Montag, 3. Juni und in der darauf folgenden Nacht auf Dienstag, 4. Juni, verdächtige Fahrzeuge oder Personen im Bereich des Tatortes gesehen? Wer hat Personen gesehen, deren Kleidung mit einem weiß-grauen Pulver beschmutzt war? Wer kann sonstige sachdienlichen Hinweise geben?

Hinweise werden erbeten an die Kripo Trier, Telefonnummer 0651/9779-2480. Für Menschen, die sich vertraulich an die Ermittler wenden wollen, ist ein so genanntes Vertrauenstelefon eingerichtet worden. Unter der Telefonnummer 0152/28854968 werden Hinweise rund um die Uhr vertraulich entgegengenommen. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Weitere Informationen können derzeit nicht gegeben werden. Wir bitten daher von Nachfragen abzusehen.

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