Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Bernkastel-Wittlich. Landwirte können aktuell ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 (Teil I) bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich stellen. Die Antragsfrist für den Teil 1 des Antragsverfahrens gilt bis zum 15. Juni 2018 für Flächen in Flurbereinigung und bis zum 2. Juli 2018 für alle anderen Flächen. Ein Nachmelden nach dem 15. Juni 2018 beziehungsweise 2. Juli 2018 ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen werden nicht mehr in Papierform bei der Kreisverwaltung vorgehalten. Diese müssen sich die Interessenten auf https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/ herunterladen.

Flächen in der Flurbereinigung sind bis zum 15. Juni 2018 über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter https://wip.lwk-rlp.de zu beantragen. Auch allen anderen Antragstellern wird empfohlen, das Weininformationsportal für die Antragstellung zu nutzen.  Wer noch keinen Zugang besitzt, kann einen Antrag auf Registrierung ausfüllen und an die Landwirtschaftskammer Bad Kreuznach unter der Nummer 0671-79317055 faxen. Die Zugangsdaten erhalten Interessierte in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post.

Im Antragsverfahren Teil 1 müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2018 oder im Frühjahr 2019 gerodet werden sollen. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten beziehungsweise Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu bestockt werden sollen sowie Flächen in Flurbereinigungsverfahren im Teil 1 zu melden. Im Januar 2019 erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre.  Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits im Antragsverfahren Teil 1 aufgeführt wurden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, soll im Spätsommer durch die zuständige Kreisverwaltung erfolgen. Für Fragen stehen Sebastian Wagner, Tel.: 06571-14-2417, E-Mail: Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de und Rainer Zierold, Tel.: 06571-14-2421, E-Mail: Rainer.Zierold@Bernkastel-Wittlich.de von Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

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