BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am heutigen Montag (11.00 Uhr) über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Darüber hinaus geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Bestseller «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle». Dass am Montag schon ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Journalist und Historiker Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und setzte sich dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Haus des früheren Kanzlers in Ludwigshafen mit ihm zusammen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete Schwan auf. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann im Jahr 2014 «Die Kohl-Protokolle», in denen er den früheren CDU-Chef mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte – eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der «Memoirengespräche» mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen