Bundestag lockert Datenschutz für Kleinunternehmen

Bisher mussten Betriebe ab zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten haben. Der Deutsche Bundestag hat die Datenschutzvorgaben vergangene Woche geändert. In Zukunft müssen Kleinunternehmen erst ab 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dank dieser Gesetzesänderung können etwa 90 Prozent aller Handwerksbetriebe auf-atmen. Die Neuregelung kann in Kraft treten, sobald der Bundesrat zugestimmt hat. 

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) im Landkreis Bernkastel-Wittlich begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand im Landkreis“, sagt Dr. Kristina Brixius, Kreisvorsitzende der MIT Bernkastel-Wittlich.

Die CDU hat durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen. Brixius: „Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingibt, einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren mussten. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab.“

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