„Schwarzfahrer“ erwischt, Mülheim, 25.11.10, 06.45 Uhr

Schon im April 2009 war einem 34-jährigen Mann aus einem Ort bei Bernkastel-Kues der Führerschein wegen Trunkenheit entzogen worden; dies hinderte ihn aber nicht daran, weiter mit seinem und anderen Pkw zu fahren. Zum Verhängnis wurde dem Mann ein Ersuchen einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg.

Die Dienststelle hatte einen Pkw einer hier im Bereich ansässigen Firma „geblitzt“ und bat die Polizei in Bernkastel-Kues um Ermittlung des verantwortlichen Fahrers. In der Firma erfuhren die Polizeibeamten dann den Namen und die Wohnanschrift des Fahrers. Als sie diesen aufsuchten, tat er so, als habe er seinen Führerschein im Pkw in der Firma liegen lassen.

Er fragte dann mehrfach nach, ob er das Bußgeld denn nicht sofort bezahlen könne, damit die Sache ja dann aus der Welt sei; eine sofortige Bezahlung war aber nicht möglich, da es sich um eine Owig-Anzeige wegen der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung handelte.

Da der Mann sich doch etwas „seltsam“ benahm, „bohrten“ die Beamten weiter und schließlich gab der Mann kleinlaut zu, nicht im Besitz eines Führerscheines zu sein. In der Firma wurde dann festgestellt, dass der Mann mehrfach mit einem Firmenwagen ohne Fahrerlaubnis unterwegs war; der Firma war der Fahrerlaubnisentzug nicht bekannt. Wegen dieser vielen Fahrten wurde ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet.

Es häuften sich in der letzten Zeit Hinweise, dass der Mann sich dieses Verfahren nicht so richtig zu Herzen genommen hatte; die Polizei in Bernkastel-Kues erhielt Hinweise, dass der Mann weiterhin hin und wieder mit seinem  Privatwagen zur Arbeitsstelle fährt.

Dies bestätigte sich am heutigen Morgen, als die Beamten den Mann mit seinem Fahrzeug auf der Mülheimer Brücke entdeckten. Auch bei der Kontrolle wollte er nach Ausflüchten bezüglich seines Führerscheines suchen, den Beamten war er aber bekannt und nichts half. Er räumte dann auch ein, nicht nur heute, sondern auch gestern mit dem Pkw gefahren zu sein.

Der Pkw wurde sichergestellt, der Mann will ihn nunmehr verkaufen, um nicht mehr in Versuchung zu kommen, ihn erwartet ein erneutes Ermittlungsverfahren.

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