38 Tage Haft durch Zahlung der Geldstrafe abgewendet

Lautzenhausen (ots) – Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Albanien wurde von der Bundespolizei am Dienstagmittag ein 41-jähriger Albaner kontrolliert.

Bei der Überprüfung wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main festgestellt. Wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde der Mann zu einer Haftstrafe von 38 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 760 Euro, verurteilt. Den haftbefreienden Betrag konnte er bezahlen und in sein Heimatland ausreisen.

 

 

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