99 und 120 Tage – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Trier. Am Samstagabend wurde im Stadtgebiet Trier ein 25-jähriger Rumäne als Fahrer eines Fahrzeuggespannes kontrolliert. Die Überprüfung seiner Person und der Fahrzeuge ergab, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und für das Zugfahrzeug und den Anhänger kein Versicherungsschutz besteht. Weiterhin lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls vor. Nach Untersagung der Weiterfahrt wurde er zur JVA Trier verbracht, wo er die noch zu verbüßende Freiheitsstrafe von 99 Tagen absitzt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.

Im Rahmen der Überprüfung eines 36-Jährigen in der Balduinspassage Trier wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg vorlag. Das Amtsgericht Biberach hatte ihn wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro respektive einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Weiterhin war er zur Ingewahrsamnahme und Rückführung in die Klinik Sonnenwende Bad Dürkheim aufgrund Eigengefährdung durch die PI Bad Dürkheim ausgeschrieben. Zu guter Letzt lagen auch noch zwei Aufenthaltsermittlungen der STA Mainz und des AG Ulm wegen Schwarzfahrens vor. Er gab an, die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen zu können und in ein Krankenhaus zu wollen. In Absprache mit der Klinik Sonnenwende und der JVA Wittlich wurde er ins Krankenhaus der JVA Wittlich eingeliefert. (ots)

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