Aktueller Haftbefehl verhindert beabsichtigten Autokauf

Trier (ots) – Ein 34-jähriger Franzose wurde am Montagmorgen von der Bundespolizei Trier in der Luxemburger Straße festgenommen. Gegen den ursprünglich zum Autokauf eingereisten Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Kennzeichenmissbrauchs vor. Nach Zahlung der geforderten Geldstrafe/Kosten in Höhe von 1.570 Euro – womit der Autokauf dann auch hinfällig war – ersparte er sich eine 30-tägige Haftstrafe und fuhr mit seinem Bekannten unverrichteter Dinge wieder nach Hause.

 

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