Koblenz/Trier. Zuerst bewiesen unsere Kollegen der Fahndungsgruppe in der Nacht zum Donnerstag dem 07.02.2019 am Hauptbahnhof Koblenz ein glückliches Händchen. Bei der Überprüfung eines 51jährigen Deutschen stellte sich heraus, dass er mit zwei Haftbefehlen und zwei Aufenthaltsermittlungen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen ihn einmal einen Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahl und einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Betruges erlassen.
Da die Person den Strafvollstreckungshaftbefehl von 750 EUR Geldstrafe nicht begleichen konnte, erwartet sie nun 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Aufgrund des Untersuchungshaftbefehls wurde der Mann am nächsten Tag beim Amtsgericht Leverkusen vorgeführt. Justizbeamte lieferten ihn im Anschluss in die JVA Köln ein.
Am Donnerstagabend des 07.02.2019 konnten dann die Trierer Kollegen am Hauptbahnhof Trier einen Fahndungserfolg verbuchen. Die Streife kontrollierte gegen 21:00 Uhr einen 24jährigen montenegrinischen Staatsangehörigen. Es stellte sich heraus, dass der Mann einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau, wegen unerlaubter Einreise offen hatte. Durch die Zahlung der 300 EUR Geldstrafe und 70 EUR Verfahrenskosten konnte der junge Mann einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen entgehen. (ots, Bundespolizeiinspektion Trier)