Grenzkontrolle endet mit Zurückweisung

Trier (ots) – Am 06.04.2020 wurde um 03:30 Uhr in der Grenzkontrollstelle auf der BAB 64 am Rastplatz Markusberg von Beamten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit Frankfurt ein Kfz mit französischer Zulassung angehalten. Im Fahrzeug befanden sich zwei rumänische Staatsangehörige. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer insgesamt zwölf Fahndungen offen hatte.

Neunmal war er von der Staatsanwaltschaft Dortmund zur Strafvollstreckung wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, sowie einmal wegen exhibitionistischer Handlungen ausgeschrieben. Des Weiteren interessierte sich die Staatsanwaltschaft Siegen in einem Strafverfahren wegen Diebstahls für den gegenwärtigen Aufenthaltsort des 22-Jährigen. Abschließend lag noch eine Fahndung der Bußgeldstelle der Stadt Dortmund zur Sicherstellung des Führerscheins, anlässlich eines Fahrverbotes in Deutschland vor. Eine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigte, dass die vorliegenden Strafvollstreckungshaftbefehle aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie zurzeit außer Vollzug gesetzt sind. Auch der Beifahrer war von der Staatsanwaltschaft Dortmund in einem Betrugsdelikt zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Anschrift wurde an die ausschreibende Behörde weitergeleitet. Die zwei Männer gaben auf Nachfrage an, zu Besuchszwecken nach Dortmund reisen zu wollen.

Die Einreise wurde den zwei in Frankreich wohnhaften Männern verweigert. Sie wurden nach Luxemburg zurückgewiesen. Die Rückfahrt musste vom Beifahrer übernommen werden.

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