Kontrollen von Holztransporten bei Morbach – ein Fahrer ohne Führerschein unterwegs

Pritschenwagen überladen (Polizeifoto)

Morbach. Beamte der Schwerlastkontroll-gruppe der Polizeidirektion Wittlich führten am heutigen Morgen im Bereich Morbach und der Hunsrückhöhenstraße gezielte Verkehrskontrollen von Holztransporten durch. Dabei stoppten die Beamten am frühen Morgen auf der B-50 (neu), Höhe Gonzerath einen luxemburgischen Langholztransport mit Buchenstämmen. Diese hatte der Fahrer, welcher auch verantwortlicher des Holztransportes war, bei Irmenach geladen und war auf dem Weg nach Belgien.

Bei einer Verwiegung des Langholztransportes wurde das Gesamtgewicht mit über 44,0 Tonnen, somit 10% über dem erlaubten, verwogen. Erlaubt sind hier lediglich insgesamt 40 Tonnen. Behördliche Ausnahmegenehmigungen oder eine Erlaubnis für die Abweichung vom zulässigen Gesamtgewicht konnten vom Fahrer nicht vorgezeigt werden. Nach der Verwiegung des Holztransportes wurde die Weiterfahrt des untersagt. Ein Teil der geladenen Buchenstämme musste der Fahrer vor Ort abladen um seine Fahrt zum Zielort fortsetzen zu dürfen. Ihn erwartet nun ein Bußgeld.

Im späteren Verlauf der Kontrollen stoppten die Beamten einen etwas anderen Holztransport auf der B-327 bei Morbach-Hundheim. Dabei handelte es sich um ein Fahrzeug mit offener Pritsche und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500Kg. Beladen war dieser Pritschenwagen mit Buchen- und Eichenstämmen von je 1m Länge. Die vier Insassen transportierten das Holz ohne jegliche Sicherung auf der Pritsche. Noch vor der Verwiegung des Pritschenwagens wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins war. So musste der Pritschenwagen durch einen Ersatzfahrer zur Waage gefahren werden. Dabei wurde das Gesamtgewicht des mit knapp 5 Tonnen und somit über 30% des zulässigen Gesamtgewichts ermittelt. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und die Hälfte der geladenen Buchen- und Eichenstämme mussten an geeigneter Örtlichkeit abgeladen werden. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld wegen der Überladung und zudem ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Auch den Verantwortlichen erwartet nun ein Bußgeld wegen der Überladung und ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.

Langholztransport überladen (Polizeifoto)

Des Weiteren kontrollierten die Beamten einen Sattelzug aus der Tschechischen Republik, welcher sich nicht an das Durchfahrtsverbot für Lkw durch die Ortslage Morbach hielt. Dieser bezahlte das nun fällige Bußgeld vor Ort, konnte dann drehen und die Fahrt zum Ziel in Morbach fortsetzen.

Weitere Holztransporte bei den Kontrollen hatten das zulässige Gesamtgewicht lobenswerterweise eingehalten.

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