Länderübergreifender Einsatz

Bereits zum zwölften Mal haben die Polizeien der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und des Saarlandes sowie der Nachbarstaaten Frankreich, Luxemburg und Belgien mit Unterstützung der Bundespolizei und Dienststellen der Bundeszollverwaltung einen gemeinsamen Fahndungs- und Kontrolltag „Interregio“ durchgeführt: Mehr als 300 Straftaten und fast 5.000 Ordnungswidrigkeiten deckten die Fahnder auf.Kontrolliert wurde am 5. und 6. November. Innerhalb von 24 Stunden haben Polizei, Bundespolizei und Zoll auf den überregionalen Straßen sowie den Bahnanlagen und Wasserwegen insgesamt über 20.000 Personen und fast 16.400 Fahrzeuge überprüft. Bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität richtete sich ein Hauptaugenmerk der Fahnder schwerpunktmäßig auf Delikte im Zusammenhang mit Diebstählen aus Wohnungen.

Während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeszollverwaltung den Schwerpunkt ihrer Kontrollmaßnahmen im Fern- und Busreiseverkehr legten, überwachte die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Grenzregionen, Flughäfen und Bahnhöfe. An den Kontrollen waren insgesamt über 3.700 Einsatzkräfte der Polizeien der genannten Länder und Staaten sowie der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung beteiligt. Dabei wurden Drogen- und Eigentumsdelikte, Zuwiderhandlungen gegen ausländer- und waffenrechtliche Bestimmungen sowie Sozialvorschriften festgestellt.

Im Rahmen des Fahndungs- und Kontrolltages „Interregio 2014“ kam es zu mehr als 130 Festnahmen. Davon wurden über 70 Personen mit Haftbefehl gesucht. Insgesamt wurden über 300 Straftaten und fast 5.000 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Neben der Sicherstellung von Drogen, Waffen und anderen Beweismittel beschlagnahmten die Einsatzkräfte auch eine Vielzahl von Führerscheinen sowie über 18.600 unverzollte Zigaretten. Das erfolgreiche Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden wurde auch dieses Jahr erfolgreich unter Beweis gestellt. Solch ein länderübergreifender Einsatz verdeutlicht erneut, dass die Strafverfolgung nicht vor Bundes- und Landesgrenzen halt macht.

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