Hohes Datenschutzniveau beim Einkaufen in Europa und den USA?

So hilft die Datenschutz-Grundverordnung deutschen Verbrauchern!

Das Thema Datenschutz tritt immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit und das nicht erst seit dem Facebook-Skandal. Der Entwickler einer im sozialen Netzwerk abrufbaren Umfrage-App hatte Informationen über Facebook-Nutzer an die Britische Analysefirma Cambridge Analytica weitergeben. Dort wurden sie ausgewertet und später verkauft. Auch Daten von mehr als 300.000 deutschen Verbrauchern waren betroffen.

Der Datenschutz im grenzübergreifenden Bereich, also dann wenn das Unternehmen nicht in Deutschland sitzt, gewinnt an Bedeutung. Immer mehr deutsche Verbraucher kaufen online in anderen europäischen Ländern, China oder den USA ein. Darüber hinaus haben vier Internetriesen ihre europäischen Firmenzentralen außerhalb Deutschlands: Apple, Facebook und Google in Irland, Amazon in Luxemburg.

Endlich europaweit einheitlicher Datenschutz

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie möchte Verbrauchern Instrumente an die Hand geben, um ihre Daten besser kontrollieren zu können. Ein großer Vorteil ist, dass die Verordnung unmittelbar für ganz Europa gilt und so ein einheitliches Datenschutzniveau sichert. Ein weiterer Vorteil: Auch Unternehmen außerhalb Europas müssen sich an ihre Regeln halten, wenn sich ihr Angebot an deutsche Kunden richtet. Hat der Verbraucher keine Einwilligung gegeben, dürfen seine Daten nur in sehr engen Grenzen weitergeben werden.

Recht auf Auskunft und Löschung

Jeder Verbraucher hat das Recht auf Auskunft. Wer einen Verstoß gegen die neuen Regeln fürchtet, sollte sich zunächst an das Unternehmen oder noch besser an dessen Datenschutzbeauftragten wenden, den es bei jedem großen Unternehmen geben muss. Ist die Antwort unzureichend, bekommen deutsche Verbraucher Hilfe von dem Landesdatenschutzbehörden ihres Bundeslandes, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen außerhalb Deutschlands sitzt. Die DSGVO fordert, dass europäische Behörden eng zusammenarbeiten, um Verstöße zu ahnden.

Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, begrüßt die neuen Regeln zum Datenschutz: „Zukünftig müssen die europäischen Datenschutzbehörden enger und effizienter zusammenarbeiten, um Verbraucher auch dann vor Datenmissbrauch zu schützen, wenn das Unternehmen aus einem anderen EU-Land oder den USA kommt.“

Das EVZ als zentrale Anlaufstelle für deutsche Verbraucher

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist die zentrale Anlaufstelle für deutsche Verbraucher, die Probleme mit Unternehmen aus anderen europäischen Ländern haben. Es informiert Verbraucher zu den neuen Datenschutzregeln und hilft ihnen, Auskunfts- oder Löschungsansprüche geltend zu machen.

 

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