Polizei fasst Ausländer mit gefälschten Pässen

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am frühen Dienstagmorgen durchsuchten 50 Beamte der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Unterstützung weiterer Polizeidienststellen der Polizeidirektion Mayen, der Bundespolizei, und des Ausländeramtes des Kreises Ahrweiler insgesamt 20 Wohnungen im Stadtgebiet. Hintergrund der Aktion war der Hinweis des Ausländeramtes an die Polizei der Kreisstadt, dass junge Männer kosovarischer oder albanischer Herkunft mit slowenischen Ausweisdokumenten als slowenische EU-Bürger in der Stadt Wohnung genommen und sich dort angemeldet hatten.

Die Überprüfung der Personalangaben und Ausweise bei den slowenischen Behörden ergab, dass die Betreffenden dort zu keiner Zeit behördlich registriert gewesen waren und auch keine Ausweise erhalten hatten. Die Ausweise erwiesen sich als Fälschungen. Im Zuge der gerichtlich angeordneten Durchsuchungen konnten insgesamt ca. 20 Ausweisdokumente (slowenische Reisepässe, Personalauswei-se, Führerscheine, aber auch kosovarische Reisepässe), darüber hinaus auch Sozialversicherungsausweise und Bankunterlagen sichergestellt werden. Auf welchem Wege die Festgenommenen die verschiedenen gefälschten  Ausweispapiere erlangten, bedarf der weiteren Ermittlungen. Mit der Anmeldung als slowenische Staatsbürger unterlagen diese Personen als EU-Angehörige der Freizügigkeit im Sinne eines freien Zuzugs und der Arbeitsaufnahme. Als kosovarische Staatsbürger genießen sie keine Freizügigkeit und auch kein Asylrecht und unterliegen grundsätzlich der Abschiebung. Die meisten der jungen Männer sind als Arbeiter bei verschiedenen Firmen, deren Inhaber ebenfalls aus dem Kosovo stammen, beschäftigt.

Mehrere durchsuchte Wohnungen konnten als Anlaufadressen für illegal eingereiste Personen identifi-ziert werden. Die weiteren Ermittlungen der Bundespolizei müssen ergeben, ob gegen die Wohnungs-geber Verfahren wegen Schleusertätigkeit eröffnet werden. Im Zuge der Maßnahme konnten 6 Perso-nen vorläufig festgenommen und zahlreiche gefälschte Personaldokumente sichergestellt werden; gegen eine Person bestand ein Haftbefehl zur Abschiebung. Ob die Festgenommenen zeitnah in ihr Heimatland zurückgeführt werden können, dazu konnte die Ausländerbehörde noch keine Angaben machen; dies erscheint nach erster Auskunft aber eher fraglich.

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