Pressemeldung der Polizeiinspektion Wittlich vom 19.12.2010

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Wittlich kam es im o. g. Zeitraum zu insgesamt 11 Verkehrsunfällen bei denen die Winterglätte zumindest mit ursächlich war. In allen Fällen blieb es bei Sachschäden.

In einem Fall führte der Verursacher seinen PKW mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,2 Promille, er touchierte auf der BAB 60 zwischen den Abfahrten Landscheid und Wittlich die Leitplanke, ihm wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein wurde einbehalten.

In zwei Fällen entfernten sich die Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle.

Am 17.12.10 gegen 16.00 Uhr in Wittlich , Ortsteil Wengerohr missachtete der Fahrer eines silbernen Kleinwagens die Vorfahrt eines PKW der die Bahnhofstraße an der abknickenden Vorfahrt in Richtung Eifelstraße verlassen wollte. Bei dem Versuch einen Zusammenstoß zu vermeiden entstand am PKW des bevorrechtigten Fahrzeugführers ein Schaden an der Felge, der Verursacher entfernte sich unerlaubt.

In einem weiteren Fall geriet der Fahrer eines dunklen PKW infolge nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern und kam auf der angrenzenden Grünfläche zum Stehen, hierbei entstand erheblicher Sachschaden an dem Fahrzeug. Der Fahrer entfernte sich unter Zurücklassung des PKW.

Der Vorfall ereignet sich am 17.12.10 gegen 23.05 Uhr auf der B 49 zwischen den Wittlicher Ortsteilen Bombogen und Lüxem. 

Sonstiges

Am Samstag dem 18.12.10 zwischen 00.00 und 05.30 Uhr wurde in der Kirchstraße, Binsfeld an einem PKW die Windschutzscheibe eingeschlagen.

Am gleichen Tag gegen 05.30 Uhr wurde bekannt, das in der Friedrichstraße, Wittlich ein mit Papier, Karton gefüllter Container in Brand geraten ist. Ursache dürfte Brandstiftung sein.

Im Rahmen von Kontrollen wurden am 17.12,.10 2 Verkehrsteilnehmer festgestellt die gegen das sogenannte 0,5 Promille Gesetz verstießen, sie erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Die Masterstraßenmeisterei Wittlich teilt mit, dass der Winterdienst auf untergeordneten Streckenabschnitten eingeschränkt wird, weitere Einschränkungen sind nicht auszuschließen.

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