Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten in Prüm am 21.06.2018

Trier/Prüm. Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Prüm ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung, nachdem dieser bei einem Einsatz am 21.06.1018 von der Schusswaffe Gebrauch machte.  Weiterhin hat sie gegen den 45 Jahre alten Mann, der bei dem polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt wurde – einen syrischen Staatsangehörigen, der bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebt – ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Am Vormittag des 21.06.2018 begab sich eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm aufgrund eines telefonischen Hinweises zu dem Parkplatz eines Supermarkts in der Bahnhofstraße in unmittelbarer Nähe des Prümtalradweges. Dort solle sich im Bereich des Radweges eine verdächtige Person aufhalten, die einen Zaunpfahl mit sich führe und auffällig umherlaufe. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll die verdächtige Person die beiden Polizeibeamten, nachdem diese sie angesprochen hatten, unvermittelt mit dem Zaunpfahl attackiert haben.

Hierbei erlitt einer der beiden Beamten Verletzungen im Bereich des Armes und der Schulter. Der von den Schlägen getroffene Beamte soll in dem Kampfgeschehen seine Dienstwaffe gezogen und einen Schuss abgegeben haben, der den Angreifer im Bereich des Oberschenkels verletzte. Die ermittelnde Kriminaldirektion Trier sucht weiterhin Zeugen, die Angaben zum Tathergang machen können. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0651/9779-2290 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

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