Tierschutz für Diensthunde: Verzicht auf Stachelhalsbänder

Mainz (dpa/lrs) – Die rheinland-pfälzische Polizei hat laut Innenministerium auf die seit wenigen Tagen geltende neue Tierschutz-Hundeverordnung reagiert und verzichtet bei der Arbeit mit Diensthunden auf die Verwendung von Stachelhalsbändern. «Die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Einsatz von Diensthunden sowie das Training werden aktuell beobachtet», teilte das Ministerium mit. Eine landesweite Arbeitsgruppe beschäftige sich bereits mit der Thematik. Es gebe zudem Austausch über alternative Trainingsmethoden über Landesgrenzen hinweg.

Die Polizei Rheinland-Pfalz verfügt den Angaben zufolge über 102 aktive Diensthunde. Die Tiere hätten Spezialausbildungen etwa als Schutz-, Fährte- und Spürhund.

In der Änderung des einschlägigen Passus im Tierschutzgesetz gilt seit 1. Januar 2022: «Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden»

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sabrina Kunz, forderte eine Versachlichung der Debatte. «Unsere Diensthundeführerinnen und -führer verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Schutzhunden», erklärte sie. Auf deren Rat und Bedürfnisse müsse in der weiteren Diskussion über den Umgang mit den Tieren mehr Wert gelegt werden. Die Hunde dienten nicht nur dem Schutz der Polizisten, sondern seien auch für den Dienst am Bürger «ein wichtiges und unverzichtbares Einsatzmittel». Die Politik müsse den Landespolizeien Zeit geben, «sinnvolle und praxisnahe Lösungen zu finden».

 

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