Zwei Fälle von Fahren unter Alkoholeinfluss im StraßenverkehrG

Gleich zwei Fälle von Trunkenheitsfahrten registrierte die Polizei Bernkastel-Kues am 22.12.2010.

Im ersten Fall erwartet den Fahrer eines PKW ein Strafverfahren, da er offensichtlich mit Ausfallerscheinungen und erheblichem Alkoholeinfluss sein Fahrzeug geführt haben dürfte.

Aufgefallen war der Mann aus einer Hunsrückgemeinde einem ihm nachfahrenden PKW Fahrer, der die Polizei über Notruf von der seltsamen Fahrweise des Mannes unterrichtet hatte.  Der Zeuge hatte zudem mitgeteilt, dass es schon beinahe zu einem Unfall gekommen sei. Umgehende Ermittlungen führten dann zur Feststellung des Fahrzeugführers an seiner Wohnanschrift.  Dem Mann wurde im Krankenhaus Bernkastel-Kues eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein sichergestellt.

In einem anderen Fall hatte ein Autofahrer „Glück im Unglück“, denn die Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit ergab,  dass er lediglich mit einem Ordnungswidrigkeiten Verfahren zu rechnen hat. Zum Verhängnis wurde ihm allerdings, dass er der nachfolgenden Streifenwagenbesatzung durch ein defektes Rücklicht aufgefallen war.

Da die Beamten bei der Verkehrskontrolle dann Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers feststellten, wurde eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt.  Der Test ergab einen Wert von 0,78 Promille, was für den betroffenen Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und 4 Punkte in der „Verkehrssünderkartei“ nach sich ziehen wird.

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