Sind Sie fit für SEPA?

Innerhalb der Europäischen Union (EU) wird der bargeldlose Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 standardisiert. Zu diesem Zeitpunkt tritt der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, die Single Euro Payments Area (SEPA), in Kraft. Nationale Regelungen bei Überweisungen oder Lastschriften entfallen. Es wird neue internationale Kontonummern (IBAN) und Bankleitzahlen (BIC) geben. Es ist wichtig für Unternehmen und Vereine frühzeitige die Umstellung auf „SEPA“ anzugehen. Die Eifel-Zeitung hat mit den Volksbanken und Sparkassen in der Eifel-Mosel-Region über das Thema gesprochen. Die Bänker haben verständliche Antworten auf unsere Fragen gefunden:

EAZ: Im Alltag begegnet man im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr immer häufiger der Abkürzung SEPA. Was verbirgt sich dahinter?
VOBA und Sparkassen: SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, also für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt: Nach der Einführung des Euros – im Jahr 1999 das Buchgeld, im Jahr 2002 das Bargeld – folgte die schrittweise Standardisierung der im Euro-Raum existierenden Bezahlverfahren und schließlich die Schaffung von SEPA mit neuen und EU-weit einheitlichen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften, kurz SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.

EAZ: Welche Auswirkungen hat nun SEPA auf den Zahlungsverkehr in Deutschland?
VOBA und Sparkassen: Ab 01.02.2014 verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

EAZ: Welche Veränderungen kommen mit der Umstellung 2014?
VOBA und Sparkassen: Am 1. Februar 2014 werden Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. IBAN ist quasi die neue Kontonummer, bestehend aus dem Länderkennzeichen (DE für Deutschland), einer zweistellige Prüfziffer sowie der achtstellige Bankleitzahl und der Kontonummer des Kontoinhabers. Der BIC löst die Bankleitzahl ab und ergibt sich aus einem Bankkürzel, Länderkennzeichen und Identifikationsmerkmal. Unsere Kunden finden IBAN und BIC bereits heute auf ihren Kontoauszügen und Bankkarten. Den Firmenkunden und Vereinen wird empfohlen, jetzt schon die IBAN-Nummer und den BIC-Code auf Rechnungen und Briefpapier zu drucken.

EAZ: Das heißt also, spätestens zum 1. Februar 2014 müssen wir uns an neue Überweisungs- und Lastschriftverfahren gewöhnen?
VOBA und Sparkassen: Für die meisten Privatkunden wird der Wechsel zu den SEPA-Zahlverfahren fast unbemerkt stattfinden: Die neuen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind einfach zu nutzen, da sie sehr stark den Verfahren ähneln, die man hierzulande bis jetzt nutzt – egal ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in den Geschäftsstellen. Und natürlich bleibt das Girokonto bei der Sparkasse in der heutigen Form bestehen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen gelten weiterhin, z.B. bei Vereinen. Lediglich die Kennzeichnung des Kontos ändert sich. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl müssen die Kunden zukünftig in Deutschland die sogenannte IBAN benutzen.

EAZ: Wie kann man sich diese IBAN, die ja immerhin aus 22 Zeichen besteht, am besten merken?
VOBA und Sparkassen: Bis auf DE und zwei Ziffern ist die IBAN, also die internationale Bankkontonummer, bereits bekannt und vertraut. Sie besteht aus der bisherigen Kontonummer (10stellig) und der Bankleitzahl, dem Ländercode DE für Deutschland und den besagten zwei Prüfziffern. Das bedeutet, dass die IBAN eigentlich gar nicht so schwer zu merken ist. Außerdem – kein Kunde muss IBAN und BIC (BIC steht für „Business Identifier Code“ und ist eine international standardisierte Bankleitzahl) zwingend auswendig lernen. Schauen Sie: Sowohl die IBAN als auch den BIC finden Sie schon heute unter anderem auf jedem Kontoauszug sowie auf der Rückseite der neuen VOBA- und SparkassenCards.

EAZ: Neue Nummern und Codes – ist SEPA ein bürokratisches Ungeheuer aus Brüssel?
VOBA und Sparkassen: Nein. Nach der Bargeldeinführung des Euro im Jahr 2002 ist mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum „SEPA“ auch der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht und ein großer Meilenstein erreicht. Europa wächst damit weiter zu einem Binnenmarkt zusammen. Die Vorteile eines schnelleren, sichereren und kostengünstigeren Zahlungsverkehrs innerhalb der EU überwiegen gegenüber eventuellen kurzfristigen und einmaligen Unannehmlichkeiten.

EAZ: Was bedeutet die Einführung von SEPA für den bisherigen bargeldlosen Zahlverkehr?
VOBA und Sparkassen: SEPA bedeutet in erster Linie eine schnellere und einfache Lösung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in der EU. Die Überweisung wird in Euro-Überweisung umbenannt und aus der Einzugsermächtigung wird die SEPA-Basis-Lastschrift. Dabei muss das Lastschrift-Mandat schriftlich vorliegen und unter anderem Gläubiger-ID, Fälligkeitsdatum und Mandatsreferenz enthalten. Der bislang bekannte Abbuchungsauftrag wird künftig die SEPA-Firmen-Lastschrift. Ansonsten bleibt alles beim Alten, außer dass Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC ersetzt werden. Insbesondere unsere Firmenkunden und Vereine müssen sich rechtzeitig mit der Einführung auseinandersetzen, da sie die Änderungen direkt betreffen.

EAZ: Was können denn Firmenkunden und Vereine jetzt schon erledigen, um „SEPA-Fit“ zu werden?
VOBA und Sparkassen: Wir raten dazu, jetzt so schnell wie möglich aktiv zu werden. Denn jeder, der künftig Lastschrifteneinzug nutzen will, muss über eine Gläubiger-ID verfügen, die bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden kann. Die Einzugsermächtigungen müssen durch die Umstellung auf „SEPA“ neu autorisiert werden und in der entsprechenden Software neu erfasst werden. Dies ist natürlich mit einem einmalig hohen Aufwand verbunden. Die Gültigkeit „alter“ Einzugsermächtigungen bleibt zwar erhalten, jedoch muss der Zahlungspflichtige von der Umstellung auf die SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz schriftlich informiert werden. Unternehmen sollten die notwendigen Anpassungen vor dem Jahresendgeschäft und den Vorbereitungen für den Jahresabschluss erledigt haben, um unnötigen Stress zu vermeiden.

EAZ: Da kommt viel Neues auf uns zu. Wie gehen Sie als Volksbank oder Sparkasse damit um?
VOBA und Sparkassen: Es gibt immer noch viele Fragen. Beratungsbedarf ist zweifelsohne – wie bei jeder Umstellung – immer noch reichlich vorhanden. Die Volksbanken und Sparkassen bieten nach wie vor  kompetente Beratung an, damit bei den Kunden alles reibungslos funktioniert. Es sind ja zunächst nur Firmenkunden und Vereine verpflichtet, die neuen Zahlverfahren zu verwenden.

EAZ: Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksbanken und Sparkassen in der Eifel-Mosel-Region, die uns seit vielen Wochen fit machen für „SEPA“.

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