Änderungen bei der Müllabfuhr im Vulkaneifelkreis

Bezüglich der vielschichtigen Änderungen bei der Müllabfuhr ab 2020 haben wir folgende Fragen, deren Antwort aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht hervorgeht. Wir sind Eigentümer des Anwesens Waldenbungert 2 in Daun. Bisher stand uns zur Beseitigung des Restmülls die 240 lt.-Tonne zur Verfügung. Wir als Ehepaar sind beide 77 Jahre alt und wohnen allein in unserem großen Anwesen. In unserem Haus befindet sich in der 1. Etage eine 105 qm-große 4-Sterne-Ferienwohnung, die maximal mit 5 Personen belegt werden kann und über eine recht gute Auslastung verfügt. Im Untergeschoss befinden sich die Räumlichkeiten der Friseursalon Stölben Gmbh, deren Alleingesellschafterin immer noch Frau Stölben ist. Der Salon verfügt über 12 Bedienungsplätze und entsprechendes Personal. Für den Restmüll reichte die 240 lt.-Tonne manchmal aus, oft auch nicht. Dann haben wir Restmüllsäcke dazu gestellt, die wir zuvor bei der Kreisverwaltung erworben haben.

Wie soll es ab 01.01.2020 bei uns und dieser Konstellation weitergehen? Können wir die 240 lt.-Tonne behalten und wird es weiter Restmüllsäcke geben? Machen Sie uns bitte ein verbindliches Angebot wie es weitergehen kann. Sollen tatsächlich vielleicht noch ältere Menschen als wir es sind, im äußersten Falle dazu gezwungen sein, ihren Biomüll per Taxi zu den entsprechenden Sammelstationen transportieren zu lassen?

Hans-Peter Stölben, Daun

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