Leserbrief: Verlangt der Landrat eine unzulässige Bürgerbefragung?

Auf Anfrage der Medien, was wir von der Ankündigung des Landrats halten, eine Bürgerbefragung durchzuführen, antworten wir: Gar nichts! Begründung: Für uns von „Mehr Bürgerwille“ gibt es in dieser Angelegenheit nur die logische Konsequenz einen Bürgerentscheid durchzuführen. Eine bloße Bürgerbefragung ist in dieser Sache unzulässig. Wir unterstützen keine nicht gesetzeskonformen Befragungen des Landrats.

„Unterstützt wird Landrat Thiel bei diesem Vorgehen von der stärksten Fraktion im Kreistag – der CDU. Daher ist es zu begrüßen, dass die Menschen in der Vulkaneifel selbst durch ihre Stimme direkt-demokratisch mitentscheiden können“, so Fraktionschef Gordon Schnieder.

Ist es etwa „direkt-demokratisch“ wenn man etwas Unzulässiges von den Menschen im Vulkaneifelkreis verlangt? Und warum der plötzliche Sinneswandel? „Der nun vorgeschlagene Bürgerentscheid ist überflüssig und wird von der FDP abgelehnt“, so Fraktionschef der FDP Marko Weber.

„Wir werden die Bürgerbefragung im Kreistag unterstützen“, so auch die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Warum möchte man sich an etwas Unzulässigem beteiligen? Die anderen Kreistagsparteien wurden hierzu nicht unter die Lupe genommen.

Ein Bürgerentscheid ist im rheinland-pfälzischen Kommunalrecht nur zu wichtigen Angelegenheiten vorgesehen und darf nur in Form einer Sachentscheidung durchgeführt werden. Eine bloße Bürgerbefragung ist danach unzulässig, auch wenn sie zu einer wichtigen Angelegenheit durchgeführt werden soll. (vgl. https://www.rechtslupe.de)

Karl Hüppeler, Esch,
Pressesprecher „Mehr Bürgerwille“

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