Leserbrief: Warum Geldverschwendung durch eine Bürgerbefragung?

Nachdem zwischenzeitlich durch die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen und Beschlussvorschlägen klar ist, dass durch den Kreistag am 16.03.2020 a) das Bürgerbegehren als unzulässig erklärt werden und b) eine unsinnige und teure „Bürgerbefragung“ durchgeboxt werden soll, appelliere ich an alle Verantwortlichen und Mandatsträger des Kreistages daran zu denken, was sie bei ihrer Verpflichtung/Vereidigung „gelobt“ haben, explizit u.a. die „gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten“. Ich frage JEDES Kreistagsmitglied: Ist es für Sie persönlich mit Ihrer gegebenen Gelobung/Ihrem Eid auf „gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten“ vereinbar, dass

1. Sie die Weigerung des Landrats akzeptieren, allen interessierten BürgerIinnen die Möglichkeit zu geben, einer öffentlichen Sitzung des Kreistages beizuwohnen, weil dieser sie in einem viel zu kleinen Sitzungssaal abhalten will?

2. Eine „Bürgerbefragung“, die mindestens 60-65.000 € kostet, beschlossen werden soll, obwohl der Haushalt des Landkreises Vulkaneifel hoch-defizitär ist, diese weder ein Instrument der direkten Demokratie ist und absolut keinen rechtlichen Status bzw.  keine rechtliche Relevanz und Wirkung besitzt bzw. erzeugt?

3. Einen Beschluss über einen Antrag zu fassen, der definitiv nicht dem vom Kreisausschuss an den Kreistag gestellten Antrag nach Vorlage einer detaillierten Kostenkalkulation vor einem weiteren Beschluss gerecht wird?

4. Sie bei der Mitwirkung an Beschlüssen für die Einführung bzw. Beibehaltung der Biocontainer gesetzwidriges Verhalten und Verstöße gegen das KrWG durch den ZV A.R.T. unterstützen?

5. Sie Ihr eigenes, persönliches „Gewissen“ ausschalten, weil gewisse „Zwänge“ durch Personen bzw. Fraktionen oder fraktionelle Konstellationen bestehen?

Anstelle einer teuren und unsinnigen „Bürgerbefragung“ kann jedes Kreistagsmitglied, in Kenntnis des Wunsches der erkennbar übergroßen Mehrheit der BürgerIinnen des Kreises Vulkaneifel, den Antrag stellen, den Beschluss vom September 2019, der zur Abschaffung der Biotonne führte, aufzuheben und die Biotonne wieder „einzuführen“ bzw. zurückzuholen. Denn auch die unsinnige und teure „Bürgerbefragung“ könnte (bzw. wird) zum gleichen Ergebnis bzw. zu dieser gleichen Konsequenz führen. Der Unterschied allerdings wäre ein wesentlicher: es würden keine 60-65.000 Euro „verschleudert“! – Geld, das der Landkreis nicht hat und das, sollte es ausgegeben werden, definitiv an anderer wieder Stelle fehlt! (für die notwendige Ausgestaltung der Stelle eines Kreisjugendpflegers z.B. fehlte Geld). Wenn jedes Kreistagsmitglied seiner Verantwortung und der „GEWISSENhaften Erfüllung seiner Pflichten“ gerecht wird, dann darf es keine Mehrheit für das „Geldverschwendungs-Projekt“ BÜRGERBEFRAGUNG geben! Nochmals: Ich appelliere an das GEWISSEN eines jeden einzelnen, auch wenn – oder gerade weil – es das EIGENE ist!

Bernd May, Gerolstein

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