Wieder einmal Ärger mit dem A.R.T.

Was macht den Unterschied aus zwischen einem Löwenzahn, der beim Rasenmähen in den Grasschnitt gerät und einem Löwenzahn der vorher mit dem Messer aus dem Rasen ausgestochen wurde? Ersterer Löwenzahn wird anstandslos mit der Biotonne entsorgt. Landet der ausgestochene Löwenzahn in der Biotonne, bleibt diese ungeleert am Straßenrand stehen. So geschehen am 29.08.19 in Nerdlen, wo wegen einer Handvoll Löwenzahns die Entleerung der Biotonne verweigert wurde. Meine Rückfrage bzw. Beschwerde beim A.R.T. in Trier führte nach mehrfacher Rückfrage des A.R.T.-Mitarbeiters bei diversen Kollegen zu folgender Auskunft:

„Löwenzahn ist bekanntlich ein Unkraut und Unkräuter stehen nicht auf der Liste der erlaubten Stoffe, die in die Biotonne gehören. Somit muss der Löwenzahn separat bei einer Grüngutsammelstelle abgegeben werden.“

Soweit die Auskunft des A.R.T. in Trier. Ich fahre also mit meiner Handvoll Löwenzahn zwecks Entsorgung nach Daun-Boverath, um den Löwenzahn umweltgerecht zu beseitigen. Wer sich solchen Unsinn ausdenkt, dem gelingt es auch, die Wahnsinnsidee der „Biotüte“ als goldenes Ei der Umweltpolitik zu verkaufen. Was aber, lieber A.R.T., passiert, wenn sich zufällig ein kleiner Löwenzahn in den Biomüllcontainer verirrt. Bleibt dann die zum Himmel stinkende und vor Ungeziefer wimmelnde Biomasse solange Vorort stehen bis sprichwörtlich der Arzt kommen muss, um die umliegenden Anwohner wiederzubeleben? Bleibt letztlich zu hoffen, dass der Biotütenunsinn noch rechtzeitig von den zuständigen poltischen Gremien des Landkreises gestoppt und dann endlich der Löwenzahn in die Liste der Biotonnen geeigneten Stoffe aufgenommen wird.

Dr. U. Killing, 54552 Nerdlen

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