200 m hohe Windkraftanlage im Windpark Hungerberg

Trierweiler/Udelfangen. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 23.11.2015 die Klage einer Hauseigentümerin, die in etwa 1000 m Entfernung zum Windpark Hungerberg – mit insgesamt 7 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Trierweiler und Udelfangen – wohnt, gegen die Genehmigung einer insgesamt 200 m hohen Windkraftanlage im dortigen Bereich abgewiesen.

Zur Begründung führten die Richter aus, Rechte der Klägerin seien durch die erteilte Genehmigung nicht verletzt. Das seitens des Gerichts eingeholte Sachverständigengutachten sei insoweit zu dem Ergebnis gelangt, dass der Immissionsrichtwert eines allgemeinen Wohngebietes am Wohngrundstück der Klägerin eingehalten werden könne. Auch eine – von der Klägerin geltend gemachte – unzulässige Beeinträchtigung durch Infraschall (tieffrequenter Schall) sei danach nicht festzustellen. Der Gutachter habe hierzu nachvollziehbar ausgeführt, dass nach allen ihm bekannten Studien der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall keine Auswirkungen auf die Gesundheit habe. Ab etwa 700 m Entfernung von der Emissionsquelle sei Infraschall zudem nicht mehr messbar.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

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