„Adrenalin-Junkies“ auf und rund um den Nürburgring

Adenau. Wenn man als Polizeibeamter seinen Dienst bei der Polizeiinspektion Adenau verrichtet, kann man zweifellos etwas mehr erleben, als anderswo. Insbesondere an Wochenenden mit gutem Wetter, wo sich wahre Adrenalin-Junkies von der Britischen Insel, aus den benachbarten BeNeLux-Staaten und natürlich auch aus Richtung NRW in die „Grüne Hölle durchkämpfen“. Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Wochenendprotokoll der Polizei Adenau:  
Fehlerhaftes

Überholen und überhöhte Geschwindigkeit…

…waren ursächlich für einen Verkehrsunfall, der sich am 02.07.2011, 13.19 Uhr in der Gemarkung Adenau auf der Nürburgringnordschleife im Streckenabschnitt „Adenauer Forst“ ereignete.  Ein niederländischer Kradfahrer überholte mit seiner Kawasaki bei unklarer Verkehrslage und nicht angepasster Geschwindigkeit einen vorausfahrenden Pkw. Erschwerend kam hinzu, dass der BMW-Fahrer aus Hannover das Rechtsfahrgebot nicht beachtete, so dass es in der Folge zu einer seitlichen Kollision zwischen Krad und Pkw kam.  Abgesehen von dem entstanden Sachschaden endete das Unfallgeschehen für den Kradfahrer glimpflich, er hatte sich nur leichte Verletzungen zugezogen.

Drogeneinwirkung und überhöhte Geschwindigkeit …

…dürften die Ursache für einen Verkehrsunfall gewesen sein, der sich am 02.07.2011, 13.19 Uhr in der Gemarkung Adenau auf der Nürburgringnordschleife im Streckenabschnitt „Adenauer Forst“ ereignete. (Hinweis: Im gleichen Streckenabschnitt ereigneten sich zeitgleich 2 Verkehrsunfälle). 

Zur Unfallzeit verlor ein 24-jähriger, spanischer Golffahrer aufgrund Drogeneinwirkung und nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab, dort kollidierte er gegen den vorher verunfallten Pkw/BMW. Aufgrund der vorliegenden Umstände ordnete der zuständige Richter beim Golffahrer eine Blutprobe an, die dem Beschuldigten im Krankenhaus Adenau durch den diensthabenden Arzt entnommen wurde. Darüber hinaus wurde der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt und eine Sicherheitsleistung einbehalten.

Auffahrunfall eskaliert zur Nötigung…

…Ein britischer Kradfahrer befuhr die L 93 vom Kreisel (Zufahrt Nordschleife) kommend in Richtung Abfahrt (Meuspath) K 20. Ein Mercedesfahrer befuhr die L 93 in gleicher Richtung und musste an einer Parkplatzzufahrt verkehrsbedingt halten. Der Kradfahrer bemerkte dies zu spät und fuhr auf den Pkw auf. Durch das Unfallgeschehen hatte sich der Kradfahrer leichte Verletzungen an der Hand zugezogen. Er wurde ins Krankenhaus Adenau eingeliefert. An den verunfallten Fahrzeugen entstand mittlerer Sachschaden. Im Rahmen der medizinischen Erstversorgung des Kradfahrers nötigte der Mercedesfahrer einen Mitarbeiter des DRK.  Er bestand darauf, dass der Sanitäter ihm die Personalien vom Kradfahrer mitteilte, andernfalls „brauche er selber einen Arzt.“ Der Sanitäter erstattete

Strafanzeige wegen Nötigung.    

Eine Missachtung des Rechtsfahrgebotes …
…dürfte die Ursache für einen Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden gewesen sein, der sich am 02.07.2011, 17.42 Uhr auf der L92 in der Gemarkung Adenau ereignete.

Ein britischer Peugeot-Fahrer befuhr mit seinem PKW die L 92 von Adenau kommend in Fahrtrichtung Nürburgring. Ein niederländischer Kradfahrer befuhr mit seinem Krad die L 92 in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Im Scheitelpunkt der Kurve kam der Peugeot-Fahrer aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit nach links auf die Gegenfahrbahn. Hier kam es zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Motorrad. Bedingt durch den Zusammenstoß kam der Motorradfahrer linksseitig zu Fall. Er musste mit leichten Verletzungen in das Krankenhaus Adenau verbracht werden. Der Pkw-Fahrer, von dem eine Sicherheitsleistung einbehalten wurde,  und sein Mitfahrer blieben unverletzt.  Schadenshöhe Krad ca. 5000 Euro, Pkw ca. 4000 Euro.
 

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