Gesetzeswidrig: Grünlandumbruch und Obstwiesenrodungen

Kreis Ahrweiler. In diesem Frühjahr war an vielen Stellen im Kreis Ahrweiler zu beobachten, dass Landwirte in großem Stil Grünlandflächen umgebrochen haben und Obstwiesen rodeten, offenbar um die Flächen anschliOLYMPUS DIGITAL CAMERAeßend ackerbaulich zu nutzen. Dies geschah nicht selten auch in hängigem Gelände oder auf feuchten Standorten sowie auf eher mageren Böden. Die Umweltverbände NABU und BUND im Kreis Ahrweiler kritisieren die zum Teil großflächigen Umbrüche und Rodungen scharf, weil dadurch auf vielen Standorten die gute fachliche Praxis nicht gewährleistet wird, denen die Landbewirtschafter verpflichtet sind. Im Falle eher magerer oder feuchter Standorte sowie bei den Obstbäumen sehen sie in etlichen Fällen Konflikte mit dem europäischen Artenschutzrecht und den bundes- bzw. landesrechtlichen Bestimmungen des Arten- und Biotopschutzes.

Die Umweltverbände appellieren an die Landbewirtschafter, hier die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. An die landwirtschaftlichen Beratungsstellen richten sie die Aufforderung, die Bedeutung der Grünlandflächen und Obstwiesen im Naturhaushalt zu vermitteln und die Aspekte des Bodenschutzes in der Beratung stärker hervorzuheben, um Erosionsschäden und Substanzverluste der Böden zu vermeiden. Die großflächigen Grünland- und Obstwiesenumwandlung sind ein gravierender Eingriff in Natur und Landschaft und haben weitreichende Folgen für seltene und schutzbedürftige Arten. So sind z.B. viele Tierarten auf artenreiche Wiesen angewiesen, um zu überleben.

Ein Beispiel ist der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), der auf das Vorkommen von sowohl Großem Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) als auch von bestimmten Ameisenarten gebunden ist. Aufgrund seines seltenen Vorkommens steht der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling unter dem strengen Schutz der europäischen FFH-Richtlinie. Im Kreis Ahrweiler sind noch etliche Vorkommen belegt, die durch fortschreitenden Grünlandumbruch jedoch zunehmend reduziert und verinselt werden. Eine Vielzahl von Insekten- und Vogelarten (z.B. der Steinkauz) lebt in vorzugsweise älteren Obstbaumbeständen, die als Nahrungs- und Lebensraum dienen; die Rodung von Obstwiesen muss als Angriff auf die biologische Vielfalt angesehen werden und ist keinesfalls zu akzeptieren.

Leider stellt der Kreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz gerade was den Grünlandumbruch angeht keinen Einzelfall dar. Mehr als 6 % Dauergrünland sind seit 2003 alleine auf von der EU geförderten Flächen auf Landesebene verloren gegangen. Das Land ist damit verpflichtet, mit einer Verordnung den Umbruch von Grünland genehmigungspflichtig zu machen. Die Verordnung ist in Arbeit und wird noch in diesem Jahr in Kraft treten. Einen bundesweiten Pauschalschutz für Dauergrünland in FFH-Gebieten sieht ein Gesetzesentwurf für den Erhalt von Direktzahlungen für die nächste Förderperiode (2015 bis 2020) vor.

Die Umweltverbände hoffen, dass sich die Umbruch- und Rodungsaktionen dieses Frühjahrs nicht wiederholen und auch die Landwirte Grünland und Obstwiesen eher pflegen als beseitigen. Sie empfehlen die Inanspruchnahme entsprechender Förderprogramme der Landwirtschaft und des Naturschutzes, bevor die Sägen oder Pflüge in Aktion treten. Ebenfalls wird eine weitere Entwicklung im Kreis Ahrweiler von beiden Verbänden mit Sorge beobachtet. Der Holzeinschlag hat innerhalb und außerhalb der Waldflächen ein Maß angenommen, das jede Nachhaltigkeit (der Begriff stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft) vermissen lässt. Auch vielen besorgten Bürgern fällt es auf, dass es an immer mehr Stellen nicht mehr zu übersehen ist und lässt sie besorgt zum Telefonhörer greifen.

Oftmals ist es das Holz als regenerativer Brennstoff mit Wohlfühlatmosphäre, der zur Axt greifen lässt, manchmal auch die Angst, der Verkehrssicherungspflicht nicht Genüge zu tun. Eine Angst übrigens, die auf Waldflächen unbegründet ist, wie die jüngste Rechtsprechung zeigt, welche eindeutig festgestellt hat, dass auch auf Waldwegen mit „typischen Gefahren“ zu rechnen ist. Zum Thema Holz und Klimawandel ist ein lebender Baum im Kreis Ahrweiler genauso relevant, wie in Brasilien. Erstrangig ist hierbei die Funktion des CO2-Einbaus und Speicherung (lebender Baum), danach die reine CO2-Speicherfunktion (Möbel, Bauholz) und erst danach sollte ein Baum als regenerative Energiequelle seine vielfältigen Aufgaben beenden.

Es ist auf jeden Fall an der Zeit – so sehen es Reinhard van Ooyen vom BUND und Alfred Pohl vom NABU – jedem Verantwortlichen, der die Entscheidung für die Fällung eines Baumes treffen kann, darauf aufmerksam zu machen, dass kaum ein anderer Baustein der Natur so viele Auswirkungen auf das Wohl und Wehe von Tieren, anderen Pflanzen und den Menschen hat, wie die Bäume. Somit sollte – und dies ist der Appell – der Baumbesitzer verantwortungsvoll, vorausschauend und somit nachhaltig agieren und sich auch über die teilweise erst in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse informieren. Sehr zu empfehlen sind diesbezüglich auch Bücher, z.B. von Peter Wohlleben, die leicht verständlich Einblicke in biologische, wirtschaftliche und fachliche Aspekte einer modernen Forstwirtschaft bieten.

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