Lewentz begrüßt Absichtserklärung für neue Wohnflächen im Ahrtal

In der Ahrtal-Gemeinde Ahrbrück (Landkreis Ahrweiler) soll ein ehemaliges Fabrikgelände der Firma Brohl Wellpappe in Raum für neue Wohn- und Gewerbeflächen umgewandelt werden. Die Ortsgemeinde Ahrbrück und der Eigentümer der Firma Brohl Wellpappe haben dazu im Rahmen eines Informationstages für Einwohnerinnen und Einwohner am Samstag, 20.11.2021, eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Innenminister Lewentz begrüßte die Vereinbarung. Der Minister befürwortet das Konversionsprojekt und hatte entschieden, dass das Innenministerium eine entsprechende Machbarkeitsstudie durchführt und finanziert. Diese läuft bereits seit Anfang Oktober.

„Ahrbrück ist eine der Gemeinden, die schwere Zerstörungen durch die Flutkatastrophe im Ahrtal zu beklagen haben. Diese Gemeinden benötigen jetzt dringend neue, sicherere Flächen für den Wiederaufbau von Wohngebäuden. Ich danke dem Eigentümer der Firma Brohl Wellpappe für das großzügige Angebot, der Gemeinde das ehemalige Fabrikgelände zum symbolischen Preis von einem Euro zu übertragen. Im Zuge dessen habe ich veranlasst, dass Expertinnen und Experten, die schon zahlreiche Konversionsprojekte erfolgreich begleitet haben, das Projekt intensiv betreuen und so eine zügige Entwicklungsentscheidung durch die Gemeinde ermöglichen“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Derzeit wird die erste Stufe der Machbarkeitsstudie (technische und wirtschaftliche Machbarkeit) durch ein Fachbüro unter Beteiligung verschiedener Fachgutachter durchgeführt. Sie soll bis Ende des Jahres 2021 eine belastbare Einschätzung liefern, ob und wie ein Flächenerwerb und eine Nachnutzung durch die Gemeinde erfolgen kann. In der anschließenden zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie soll geklärt werden, wer die Flächen in welchem Zeitraum und mit welchen Gebäuden (Einfamilienhaus, Mietwohnungen etc.) bebauen könnte. Hierfür soll unter anderem über eine Planungswerkstatt ein Entwicklungskonzept erarbeitet werden, das die Machbarkeitsstudie abschließt und vom Gemeinderat zu beschließen ist.

 

 

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